KBA soll im Abgasskandal Auskunft über Fiat Ducato geben
Seit Sommer 2020 stehen Fiat-Kunden und Camper unter Schock. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat Chrysler wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Die Abgasreinigung der Motoren hält die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Weil Fiat und Iveco die Hersteller von Reise- und Wohnmobilen mit ihren Motoren beliefern, fand der Abgasskandal Einzug in die gerade boomende Camper-Branche.
Mittlerweile hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rund 2500 Klagen im Fiat-Abgasskandal an deutschen Gerichten eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits erstritten werden. Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist im vollem Gang. Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat am 21. Juni 2022 einen Beweisbeschluss gefasst. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) soll aufklären, ob eine Zeitschaltuhr die Abgasreinigung im Ducato-Motor nach ca. 22 Minuten abschaltet. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:
- Im August 2018 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Dethleffs Trend T6717 EB für 65.834 Euro. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C. Mit Klage vom 2. August 2021 soll das Landgericht Waldshut-Tiengen feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet. Daneben wird der Fahrzeug-Händler auf Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils verklagt.
- Mit Beschluss vom 21. Juni 2022 möchtet das Landgericht Waldshut-Tiengen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) folgende Fragen beantwortet haben:
- „1. Weist der Motor des Fahrzeugs der Kläger, ein Wohnmobil mit einem Basisfahrzeug Fiat Ducato 2,3l Multijet 150 mit 110 kW und einem NSK-Katalysator, Baumusterbezeichnung F1AGL411C, zertifiziert nach Euronorm 6, EZ 08/19, nach Ansicht des KBAs eine oder mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen auf?
- Wenn Frage Ziff. 1 bejaht wird:
a) Worin bestehen diese Einrichtungen im Wesentlichen und wie wurden sie festgestellt?
b) Warum ist das Fahrzeug nicht auf der im Internet veröffentlichten Liste des KBA über betroffene Fahrzeuge außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des KBA aufgeführt?
c) Sind wegen dieser Abschalteinrichtungen Maßnahmen des KBA (z.B. Anordnungen zu ihrer Beseitigung, Androhung eines Entzugs der Typengenehmigung) zu erwarten? - Wenn Frage Ziff. 1 verneint wird:
Wie ist dies mit dem beigefügten Schreiben des KBA vom 08.05.2020 an die Klägervertreter zu vereinbaren, in dem mitgeteilt wird, dass nach Auffassung des KBA in den Basisfahrzeugen Fiat Ducato 2,3l mit 96 kW und Euronorm 5 sowie mit 110kW und Euronorm 6 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind?“
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass das KBA das Vorhandensein von unzulässigen Abschalteinrichtungen bestätigt. Die Robert Bosch GmbH hat gegenüber der Behörde zugestanden, Abschalteinrichtungen an Fiat geliefert zu haben. Außerdem hat Fiat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Zeitabschaltung in der Abgasreinigung bestätigt. Zudem zeigen mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
Durch zahlreich Beweis- und Hinweisbeschlüsse sowie verbraucherfreundlichen Urteilen sind die Chancen auf Schadensersatz vor Gericht enorm gestiegen. Zudem ist am Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren anhängig, in dem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen hat, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist (Az. C-134/20). Einen Vorsatz, wie ihn der Bundesgerichtshof verlangt, sei nicht erforderlich. Hier bahnt sich eine neue Rechtsprechung an, an die sich auch der BGH halten muss. Auch für Fiat-Fälle wäre eine neue Rechtsprechung maßgebend. Denn eine unzulässige Abschalteinrichtung ist illegal, egal wie sie funktioniert.
Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.