Landgericht Detmold stellt Behörde Fragen im zum Abgasskandal
Fiat-Kunden und Camper stehen seit dem Sommer 2020 unter Schock. Damals durchsuchten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA und Iveco – beide gehören zum Fiat-Imperium. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Die Abgasreinigung der Motoren soll so manipuliert werden, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Weil Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen verkaufen, hielt der Abgasskandal somit Einzug in die gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche.
Mittlerweile hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer weit über 1000 Klagen im Fiat-Abgasskandal an deutschen Gerichten eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits erstritten werden. Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist im vollem Gang. Das Landgericht Detmold hat am 24. März 2022 einen Beweisbeschluss gefasst. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) soll darüber Auskunft geben, ob Erkenntnisse darüber vorliegen, dass eine Zeitschaltuhr die Abgasreinigung im Ducato-Motor nach 22 Minuten abschaltet. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:
- Im März 2021 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Knaus Live TI 650 MF für 55.900 Euro. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411D. Mit Klage vom 30. August 2021 soll das Landgericht Detmold feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und Stellantis dafür haftet. Die Automobilholding Stellantis ist nach der Fusion zwischen FCA und PSA entstanden. Darüber hinaus wird der Fahrzeughändler und FCA auf Preisminderung mindestens in Höhe von 25 Prozent verklagt.
- Mit Beschluss vom 24. März 2022 lässt das Landgericht Detmold überprüfen, ob der „Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 96 kW des streitgegenständlichen Fahrzeugs Knaus Live TI 650 MF über eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG und Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG verfüge“. Die im Motor installierte Steuerungssoftware beinhalte eine Timerfunktion, durch die nach einem festdefinierten Zeitraum nach dem Motorstart und bei Erreichung eines kalibrierten Wertes das Emissionskontrollsystem beeinflusst werde. Nach Ablauf des Zeitraums, in dem das Fahrzeug üblicherweise auf dem Prüfstand getestet wird, würde die Abgasreinigung abgeschaltet bzw. die Abgasrückführungsrate (AGR-Rate) verringert oder deaktiviert.
- Das Gericht bietet das Kraftfahrt-Bundesamt um eine Mitteilung, ob „Erkenntnisse dahingehend vorliegen, dass bei dem zuvor bezeichneten Motor Abschalteinrichtungen vorliegen, welche die Wirkung von Emissionskontrollsystem verringern, die nicht nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG und Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG zulässig sind.“
- Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sind die Beweise mittlerweile erdrückend, dass sich in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. Das KBA geht nach eigenen Untersuchungen an einem Fiat Ducato und Wohnmobilen davon aus, dass die Abgasreinigung wohl manipuliert worden ist. Die vorhandenen Abschalteinrichtungen sind nicht notwendig zum Motorschutz sind. Darauf weisen Motorhersteller im Abgasskandal immer wieder hin. Außerdem zeigen mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten. Die Robert Bosch GmbH hat gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt zugestanden, Abschalteinrichtungen an Fiat geliefert zu haben. Außerdem hat Fiat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Zeitabschaltung in der Abgasreinigung bestätigt.
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die Beweislast gegen den Autobauer mittlerweile erdrückend. Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Über 1000 Klagen hat die Kanzlei mittlerweile gegen FCA, Iveco und Fahrzeughändler bundesweit eingereicht. Hier eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Entwicklungen:
- Fiat Chrysler Automobiles (FCA/ jetzt: Stellantis) muss laut Urteil des Landgerichts Landshut vom 18. März 2022 für ein Wohnmobil der Marke Challenger Schadensersatz in Form einer Preisminderung in Höhe von rund 9740,63 Euro zahlen (Az. 54 O 1306/21).
- Mit Köln hat sich das erste Oberlandesgericht im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA/ jetzt: Stellantis) verbraucherfreundlich positioniert. In einem Beschluss vom 24. Februar 2022 kündigte das OLG Köln an, dass es beabsichtige, die Berufung von FCA gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen zurückweisen zu wollen (Az. 28 U 55/21).
- Das Landgericht Landau hat Fiat Chrysler am 6. Dezember 2021 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 48.155,93 Euro verurteilt ( 2 O 169/21). Das Urteil ist das erste Nicht-Versäumnisurteil im Abgasskandal von Fiat.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile in erster Instanz erstritten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Einige Verfahren befinden sich an Oberlandesgerichten in der Berufung.
- Das Landgericht Nürnberg hat mit Entscheidung vom 9. Juli 2021 festgestellt, dass die Holding Stellantis in der Rechtsnachfolge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht ( 19 O 737/21). Stellantis war Anfang des Jahres durch die Fusion von FCA und des französischen Konzerns PSA entstanden. Damit kann auch gegen Stellantis geklagt werden.
- Das Landgericht Stade verurteilte am 17. August 2021 den Händler eines Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz, weil das Fahrzeug mangelhaft war ( 2 O 175/21). Der Halter kann sein Fahrzeug bei dem sogenannten kleinen Schadensersatz behalten. Den kleinen Schadensersatz hatte Dr Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof in einem VW-Fall erstritten.
- Das Landgericht Oldenburg ordnete am 2. September 2021 die Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils an ( 4 O 767/21). Befindet sich ein Neufahrzeug in der zwei Jahre andauernden Gewährleistung, so wird neben FCA/Stellantis auch in der Regel der Händler verklagt. Der Bundesgerichtshof hatte im VW-Abgasskandal die Form der Neulieferung bestätigt.
- Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft über den Stand der Ermittlungen einholen.
- Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet. Dem sieht Dr. Stoll & Sauer gelassen entgegen. Mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren weisen derzeit darauf hin, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
- Am Landgericht Flensburg sieht die vierte Zivilkammer starke Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat-Motor. Das Argument Motorschutz will das Gericht in einer ersten Stellungnahme wohl nicht gelten lassen (Az. 4 O 232/21).
- Das Landgericht Saarbrücken lässt ein Gutachten zum Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia einholen. Der Stickoxidausstoß soll überprüft werden (Az. 12 O 18/21).
- Das Landgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 ein Gutachten in Auftrage gegeben, das herausfinden soll, ob „in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind“ (Az. 3 O 761/21).
- Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“, heißt es verklausuliert im KBA-Deutsch. Die Daily ist in vielen Wohnmobilen verbaut worden. Und Iveco gehört zum weitverzweigten Fiat-Imperium.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
- Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Recht hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
- Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.
- Fiat Chrysler hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Einbau der sogenannten Zeitschaltuhr zugestanden. Der Einsatz des Timers führt dazu, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten ausgeschalten wird. Grund dafür: Die meisten Fahrten, so die Fiat-Anwälte, dauerten nicht länger als 22 Minuten.