Mit deutschsprachiger Webseite Spieler ins Online-Casino gelockt
In Online-Casinos werden seit Jahren Milliarden umgesetzt. Dabei waren in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 Online-Glücksspiele im Internet ausnahmslos verboten. Seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot auch in Deutschland einstellen, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage: Wer vor dem 1. Juli 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter gezockt hat, kann seine Verluste zurückfordern. Im Umkehrschluss kann das Casino natürlich auch Gewinne zurückfordern. Der vorliegende Fall am Berliner Landgericht unterstreicht diese Rechtsauffassung und ist zudem spektakulär.
Ein Spieler verzockte bei dem in Gibraltar ansässigen Unternehmen ElectraWorks zwischen Januar 2017 und August 2020 211.330,24 Euro. Das Unternehmen bot auf der deutschsprachigen Webseite www.casino.bwin.com/de/games die üblichen Glücksspiele wie Slots, Tischspiele und Sportwetten an. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wies das Unternehmen darauf hin, dass der Service nur dann in Anspruch genommen werden dürfe, wenn er im Land des Kunden erlaubt sei. Der Kläger trug vor, dass er von den AGB keine Kenntnisse hatte und diese auch nicht akzeptiert habe. Außerdem sei er spielsüchtig und damit partiell geschäftsunfähig gewesen. Letztlich habe er nicht gewusst, dass das Angebot illegal war.
Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung vor allem darauf hin, dass das Glücksspiel-Angebot auf den deutschsprachigen Raum ausgelegt war. Die Webseite war in Deutsch verfasst, obwohl dem Anbieter klar hätte sein müssen, dass Online-Glücksspiel in Deutschland verboten war. Der Abschluss des Vertrags zwischen Verbraucher und Online-Casino ist nichtig, weil die Vereinbarung im streitgegenständlichen Zeitraum gegen den Glücksspielstaatsvertrag von Berlin verstieß. Daher muss das Unternehmen dem Spieler sein Geld in voller Höhe zurückzahlen (Az. 39 O 65/21).
Die Chancen, verspieltes Geld wieder zurückzuholen, stehen für Verbraucher nach diesem Urteil bestens. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 4. April 2022 klar gemacht, dass ein Online-Casino keinen Anspruch auf das Geld der Spieler habe. Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen (Az. 23 U 55/21).
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch das Berliner Urteil und dem Frankfurter OLG-Beschluss ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Rückerstattung sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.