Nachdem der Käufer eines Porsche Macan S feststellte, dass sein Fahrzeug manipuliert ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Porsche AG wurde außergerichtlich zunächst aufgefordert, Schadensersatz zu bezahlen aufgrund der Manipulation. Als dies zurückgewiesen wurde, erhob der Käufer Klage vor dem Landgericht Dortmund. Dieser Klage gab das Landgericht gegen die Porsche AG statt. Es verurteilte die Porsche AG Schadensersatz. Der Kläger kann von der Porsche AG Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen oder das Fahrzeug behalten und die Wertminderung ersetzt verlangen. Das Landgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Porsche AG den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Aufgrund eines fehlenden Vortrags zu den Details der Manipulation geht das Gericht davon aus, dass ein verfassungsmäßiger Vertreter der Porsche AG Kenntnis von der Manipulation gehabt haben muss. Deshalb schuldet die Porsche AG dem Kläger Schadensersatz.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: „Es handelt sich um ein weiteres Urteil gegen die Porsche AG. Unsere Auffassung, dass den Geschädigten auch gegen Porsche Schadensersatzansprüche zustehen, bestätigt sich damit. Geschädigten ist dringend zu raten, Klage gegen die Porsche AG zu erheben. Im Abgasskandal haben sich zahlreiche Gerichte, darunter auch der Bundesgerichtshof, klar zugunsten der Verbraucher positioniert. Von daher ist eine Klage sinnvoll und lohnenswert.“
Urteil LG Dortmund 12 O 182-18.pdf