Fehlerhafte Gesetzgebung zur Corona-Soforthilfe in NRW
Im Frühjahr 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Corona-Soforthilfsprogramm auf den Weg gebracht. In Abhängigkeit von der Beschäftigtenanzahl gab es für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Freiberufler und Solo-Selbstständige 9000, 15.000 oder 25.000 Euro. In einer Ende Mai veröffentlichten Soforthilfe-Richtlinie forderte das Land die Empfänger dazu auf, Einnahmen und Ausgaben mitzuteilen. Mit Hilfe der Angaben berechneten Behörden einen „Liquiditätsengpass“. Nur in Höhe dieses Engpasses sollten die Hilfeempfänger die Soforthilfe nach Auffassung des Landes behalten dürfen. Die übrigen Mittel forderte das Land zurück.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kritisierte die Vorgehensweise der Verwaltung in folgenden Punkten:
- Die Vorläufigkeit der Bewilligungen war nicht zu erkennen gewesen. Selbst im Bewilligungsbescheid, Antragsformular und im Internet war nie die Rede davon.
- Die Richtlinie zur möglichen Rückforderung der Corona-Soforthilfe ist erst deutlich nach der Bewilligung veröffentlicht worden.
- Auch die Ausschließlichkeit des Liquiditätsengpasses fand die Kritik der Richter. Nach den Bewilligungsbescheiden hätten die Soforthilfen auch zur Kompensation von Umsatzeinbußen eingesetzt werden dürfen.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Land kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.
Jetzt schnell Handeln bei der Corona-Soforthilfe
Wer dachte, der Staat vergisst die Nachkontrolle der Corona-Soforthilfen, der sieht sich jetzt eines Besseren belehrt. Hier ist jetzt schnelles Handeln erforderlich. Unsere Kanzlei rät zu Folgendem:
- Betroffene Unternehmen sollten sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe einholen und beraten lassen. Am besten bereits, wenn der Rückzahlungsbedarf ermittelt werden soll. Hier müssen komplizierte Formulare ausgefüllt werden.
- Ist ein Widerruf- oder Rückzahlungsbescheid im Unternehmen angekommen, sollte schnell Widerspruch eingelegt werden. Hierzu müssen Fristen und Form gewahrt werden. Auch hier sorgt ein Anwalt für Rechtssicherheit.
- Wer seine Überbrückungshilfe bereits ausgegeben hat, kann nicht auf Nachsicht durch den Staat rechnen. Gerade in einem solchen Fall, wenn die Corona-Soforthilfe verwendet wurde, ist anwaltliche Hilfe überlebenswichtig.