OLG Frankfurt fällt wegweisendes Urteil im Daimler-Skandal
Die verbraucherfreundliche Trendwende im Diesel-Abgasskandal vor deutschen Gerichten vollzieht sich unermüdlich. Das OLG Frankfurt hat mit dem vorliegenden Urteil seine Rechtsauffassung geändert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits am 5. November 2020 am Oberlandesgericht Köln in einem anderen Verfahren eine Verurteilung von Daimler nach § 826 BGB erwirkt (Az. 7 U 35/20). Eine Revision ließ das OLG Köln nicht zu. Hier nun die Fakten zum Urteil des OLG Frankfurt kurz zusammengefasst:
- Im Jahr 2013 kaufte der Kläger gebraucht einen Mercedes-Benz E 350 CDI mit einem Diesel-Motor des Typs OM 642. In dem Fahrzeug sollen zahlreiche unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein. Dabei handelt es sich unter anderem um eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung und der sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Letztlich sorgen diese Manipulationen dazu, dass die gesetzliche Abgasnormen nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Straßenbetrieb eingehalten werden. 2019 reichte der Käufer Klage ein und verlangte von Daimler Schadensersatz. Bei einer freiwilligen Kundenaktion von Daimler wurde ein Software-Update installiert.
- Das Landgericht Frankfurt wies die Klage mit der Begründung ab, die Vorwürfe seien schlichte Behauptungen ins Blaue hinein. Zudem gebe es keinen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
- Das OLG Frankfurt widersprach dieser Argumentation. Der Kläger, so der Senat, habe schlüssig einen arglistig verschwiegenen Sachmangel vorgetragen. Gerade die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung erlaube es der Motorsteuerung festzustellen, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befinde. Dort werden die wichtigen Grenzwerte für Stickoxide eingehalten – auf der Straße hingegen nicht. Das OLG wertete diese Funktionsweise als sittenwidrig.
- Darüber hinaus wies der Senat darauf hin, dass das Gericht bisher Diesel-Klagen gegen Daimler abgewiesen hat, weil das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen nicht substantiiert – also schlüssig und fundiert – belegt worden seien. Aus Sicht des Gerichts habe sich das geändert. Der Vortrag sei so konkret, dass er Gehör finden müsse. Und das habe das Landgericht Frankfurt versäumt.
- Das Landgericht Frankfurt muss nun neu verhandeln.
- Interessant ist auch der Aspekt, dass das OLG einen für den Käufer entstandenen Schaden bestätigt hat, obwohl das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft worden ist. Für diesen Aspekt hat das Gericht die Revision am Bundesgerichtshof zugelassen.
Der Diesel-Abgasskandal der Daimler AG entwickelt sich ähnlich wie der Skandal bei der VW AG. Am Anfang sahen die wenigsten Experten eine Chance, juristisch gegen VW erfolgreich zu sein. In den ersten zwei Jahren gingen die ersten Verfahren verloren. Die Trendwende setzte durch neue Erkenntnisse, Gutachten und erste Hinweise des BGH ein. Genauso verhält es sich bei der Daimler AG. Mit einem Beschluss des BGH 2020 setzte die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung ein. Daran kann auch die Medienkampagne der Daimler AG nichts ändern und die damit einhergehende Schmutzkampagne gegen Verbraucheranwälte. Gebetsmühlenartig trägt Daimler vor, dass die meisten Urteile gegen die Verbraucher ausgesprochen worden sind. Doch das ist definitiv Vergangenheit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklungen der vergangenen Monate zusammen.
- Der Bundesgerichtshof mache am 28. Januar 2020 klar, dass die Daimler AG in den Abgasverfahren ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen muss ( VIII ZR 57/19). Bisher hatte Daimler das Existieren von unzulässigen Abschalteinrichtungen nur geleugnet und nicht stichhaltig widerlegt. Seit diesem Beschluss ist generell klar, dass Autobauer die gegen sie gemachten Anschuldigungen auch widerlegen müssen. Ebenso regte der BGH gutachterliche Überprüfungen an. Der BGH-Beschluss löst eine Welle von Gutachten und Beweisbeschlüssen von Landgerichten und Oberlandesgerichten aus.
- Am 19. September 2020 verurteilte mit dem Oberlandesgericht Naumburg erstmals ein Gericht der zweiten Instanz die Daimler AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht ließ keine Revision zu und zog Parallelen zum ersten Diesel-Abgasskandal bei der Volkswagen AG (Az. 8 U 8/20).
- Am 5. November 2020 folgte das OLG Köln ( 7 U 35/20) und verurteilte Daimler. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil sieht in einem Daimler-Fahrzeug (Wohncamper Mercedes 250 d Marco Polo) verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen wie die temperaturabhängige Abgasreinigung (Thermofenster), die Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung, die AdBlue-Dosierung, die Aufwärmstrategie, den Abschaltmodus nach 20 Minuten und eine Getrieberegelung. Letztlich geht es bei diesen Abschalteinrichtungen darum, die Abgasnormen nur auf dem Prüfstand einzuhalten.
- Ein Gutachten am Landgericht Stuttgart aus dem November 2020 belastet zudem die Daimler AG schwer. Das Fazit des Software-Experten ist laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks eindeutig: "Die Motorsteuersoftware enthält eine Abschaltvorrichtung". Das Fahrzeug erkenne "die niedrige benötigte Motorleistung" auf dem Teststand, wenn der Prüfzyklus, der sogenannte NEFZ, durchfahren werde. Die Motorsteuerung regele dann die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter – statt der üblichen 100 Grad. "Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu besseren NOx-Werten", so das Gutachten. Das bedeutet: Beim getesteten Fahrzeug, einem Mercedes-Benz E250 CDI Euro 5 mit dem bekannten Skandalmotor OM651, wird die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert.
- Das Kraftfahrt-Bundesamt hat im Jahr 2020 insgesamt 20 Rückrufe in der Regel aufgrund „unzulässiger Abschalteinrichtungen“ gegen die Daimler AG erlassen. Der Abgasskandal geht daher weiter und ist noch lange nicht zu Ende.
- Am 26. Januar 2021 äußerte sich der BGH erstmals zum sogenannten Thermofenster (: VI ZR 433/19). Der bloße Einsatz des Thermofensters ist nach Einschätzung des BGH noch nicht sittenwidrig und nicht mit der VW-Betrugssoftware vergleichbar, bei der die Abgassteuerung auf Prüfständen anders funktionierte als auf der Straße. Beim Thermofenster wird die PKW-Abgasreinigung automatisch aufgrund der Außentemperatur geregelt – sprich im Straßenverkehr abgeschalten. Der BGH verwies das Verfahren wegen Verletzung rechtlichen Gehörs an das OLG Köln zurück. Dort muss geklärt werden, ob Daimler im Zulassungsverfahren unrichtige Angaben über die Arbeitsweise der Software gemacht hat. Mit Blick auf die unzähligen Rückrufe des KBA wird klar, dass Daimler gegenüber der Behörde es mit der Wahrheit nicht genau genommen hat. Durch den BGH-Beschluss steigen damit die Chancen der Verbraucher, sich vor Gericht ihre berechtigten Ansprüche zu erstreiten.
Diese juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:
- Oberlandesgericht Köln – 5. November 2020 - 7 U 35/20
- Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2021 – Az. 24 O 363/18
- Landgericht Dortmund – 3. Mai 2021 – Az. 7 O 265/20
- Landgericht Stuttgart – 19. Februar 2021 - Az. 29 0 302/20
- Landgericht Offenburg – 15. Februar 2012 – Az. 3 O 240/20
- Landgericht Stuttgart – 9. Oktober 2020 – Az. 14 O 89/20
- Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 108/19
- Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
- Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – Az. 14 O 74/20
- Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
- Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
- Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
- Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat im Jahr 2020 20 Rückrufe gegen die Daimler AG aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen erlassen. Um den Überblick nicht zu verlieren, listet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer alle im Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mit den unterschiedlichsten Motoren auf:
OM640
- A 160 CDI
- A 180 CDI
- A 200 CDI
- B 180 CDI
- B 200 CDI
- C 350 CDI
- C 350 CDI BlueEFFICIENCY
- CLS 350 BlueTEC
- CLS 350 BlueTEC 4MATIC
- CLS 350 CDI
- CLS 350 CDI BlueEFFICIENCY
- E 280 CDI
- E 300 BlueTEC
- E 300 CDI BlueEFFICIENCY
- E 350 BlueTEC
- E 350 CDI BlueEFFICIENCY
- G 280 CDI
- G 300 CDI
- G 350 d
- GL 350 BlueTEC
- GL 350 CDI BlueEFFICIENCY
- GL 350 d
- GLC 350 d
- GLE 350 d Coupé
- GLK 350 CDI
- GLK 350 CDI BlueEFFICIENCY
- ML 280 CDI
- ML 300 CDI BlueEFFICIENCY
- ML 350 BlueTEC
- R 280 CDI
- R 300 CDI
- R 300 CDI BlueEFFICIENCY
- R 350 CDI
- S 350 BlueTEC
- S 350 d
- S 350 BlueTEC 4MATIC
- S 350 d 4MATIC
- Sprinter 218 CDI/318 CDI/418 CDI/518 CDI
- Sprinter 219 BlueTEC/319 BlueTEC/519 BlueTEC
- Sprinter 219 CDI/319 CDI/419 CDI/519 CDI
- Viano 3.0 CDI/Vito 120 CDI
- A 180 CDI
- A 180 CDI BlueEFFICIENCY
- A 200 CDI
- A 200 CDI BlueEFFICIENCY
- A 200 d
- A 220 CDI
- A 220 CDI BlueEFFICIENCY
- A 220 d
- B 180 CDI
- B 180 CDI BlueEFFICIENCY
- B 200 CDI
- B 200 CDI BlueEFFICIENCY
- B 200 d
- B 220 CDI
- B 220 CDI BlueEFFICIENCY
- B 220 d
- C 180 CDI
- C 180 CDI BlueEFFICIENCY
- C 200 CDI
- C 200 CDI BlueEFFICIENCY
- C 200 d (mit autom. Getriebe)
- C 220 BlueTEC
- C 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY Edition
- C 220 CDI
- C 220 CDI BlueEFFICIENCY
- C 220 d
- C 220 d BlueEFFICIENCY Edition
- C 250 BlueTEC
- C 250 CDI
- C 250 CDI BlueEFFICIENCY
- C 250 d
- C 300 BlueTEC HYBRID
- C 300 h
- CLA 200 CDI
- CLA 200 d
- CLA 220 CDI
- CLA 220 d
- CLS 220 BlueTEC
- CLS 250 BlueTEC
- CLS 250 CDI
- CLS 250 CDI BlueEFFICIENCY
- E 200 BlueTEC
- E 200 CDI
- E 200 CDI BlueEFFICIENCY
- E 220 BlueTEC
- E 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY
- E 220 CDI
- E 220 CDI BlueEFFICIENCY
- E 220 CDI BlueEFFICIENCY Edition
- E 220 CDI Edition
- E 250 BlueTEC
- E 250 CDI
- E 250 CDI BlueEFFICIENCY
- E 300 BlueTEC HYBRID
- GLA 200 CDI
- GLA 200 d
- GLA 220 CDI
- GLA 220 d
- GLC 250 d
- GLK 200 CDI BlueEFFICIENCY
- GLK 220 BlueTEC
- GLK 220 CDI
- GLK 220 CDI BlueEFFICIENCY
- GLK 250 BlueTEC
- GLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
- ML 250 BlueTEC
- S 250 CDI BlueEFFICIENCY
- S 300 BlueTEC HYBRID
- SLK 250 CDI
- SLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
- SLK 250 d
- Sprinter 210 BlueTEC/310 BlueTEC/510 BlueTECa
- Sprinter 210 CDI/310 CDI/510 CDI
- Sprinter 213 BlueTEC/313 BlueTEC/413 BlueTEC/513 BlueTEC
- Sprinter 213 CDI/313 CDI/513 CDI
- Sprinter 216 BlueTEC/316 BlueTEC/416 BlueTEC/516 BlueTEC
- Sprinter 216 CDI/316 CDI/416 CDI/516 CDI
- V 220 CDI/Vito 116 CDI
- V 250 BlueTEC/Vito 119 BlueTEC
- Viano 2.0 CDI/Vito 113 CDI
- Viano 2.2 CDI/Vito 116 CDI
- Vito 110 CDI
- C 180 BlueTEC
- C 180d
- C 200 BlueTEC
- C 200d
- Marco Polo
- Vito
- Vito Tourer
- A-Klasse
- B-Klasse
- Citan
- CLA
- GLA