Fahrzeug-Reset behebt Mängel am Tesla Model X nur zeitweise
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist das streitgegenständliche Model X von Tesla mangelhaft. Im Oktober 2020 bestellte der Verbraucher das Fahrzeug für rund 115.000 Euro. Nach der Lieferung im Dezember 2020 häuften sich ab Juli Probleme mit dem Fahrzeug. Hier die Auflistung der Mängel.
- Das Fahrzeug ließ sich nicht starten. Die Parkbremse blieb angezogen und die Bildschirme schwarz. Stunden später konnte das Fahrzeug zwar wieder gestartet werden, aber die Bildschirme ließen sich nicht aktivieren.
- Als nächstes trat das Problem auf, dass die Automatik zum Öffnen und Schließen des Kofferraums ausfiel. Durch den Fahrzeugschlüssel wird das Signal zum Schließen des Kofferraums gegeben. Allerdings stoppte der Schließvorgang grundlos.
- Auch der im Bordcomputer integrierte Garagentoröffner gab seinen Geist auf. Das Garagentor fing sich zwar zu öffnen an, aber der Vorgang brach kurze Zeit später ab.
- Bei einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h wurde die Fehlermeldung „Einparkhilfe nicht verfügbar“ eingeblendet.
- Zudem zeigte die Verkehrszeichen-Anzeige unzutreffende Daten wie falsche Geschwindigkeitsbegrenzungen an.
- Auch kam es zu Problemen beim kameragesteuerten Regensensor, der feinen Regen „ignorierte“ und die Scheibenwischer nicht in Betrieb setzte.
- Nächstes Problem gab es beim Schließen eines Seitenfensters. Das Fenster schloss nicht mehr, stieß anscheinend auf einen Widerstand und fuhr deshalb selbstständig wieder nach unten. Das Fenster ließ sich nur schließen, nachdem die Scheibengummis manuell so lange beiseite gehalten wurden, bis das Fenster geschlossen war.
- Eine im linken vorderen Kotflügel angebrachte Kamera lockerte sich.
- Probleme auch beim Ladevorgang, der nicht in Gang gesetzt werden konnte.
Tesla unter Manipulationsverdacht bei der Reichweite
Mängel an Tesla-Fahrzeugen oder an den Geschäftsgebaren des US-Unternehmen sind in letzter Zeit publik geworden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits eine Klage wegen unseriöser Geschäftspraktiken gegen Tesla laufen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hatte Tesla Germany ein Fahrzeug aus der Reihe „Model X“ verkauft. Der Verbraucher hatte jedoch vorher bei Tesla extra nachgefragt, ob bereits ein Nachfolgemodell geplant oder sogar schon vorbestellbar wäre. Tesla Germany verneinte die Frage. Der Kauf kam zustande. Knapp drei Monate später kam heraus, dass das Nachfolgemodell des „Model X“ auf der Tesla-Homepage angeboten wurde. Der Kläger hätte das veraltete Modell niemals bestellt, wenn er gewusst hätte, dass demnächst ein neues auf den Markt kommen wird. In der Klage verlangt der Verbraucher von Tesla, das Fahrzeug „Model X“ zurückzunehmen und stattdessen das neue „Model X Plaid“ auszuliefern.
Bereits seit 2019 werfen Tesla-Fahrer dem US-Konzern vor, die Reichweite von E-Autos per Software-Update zu reduzieren. Und das alles ohne das Wissen der Kunden. In den USA berichtete das Magazin Electrek über Tesla-Kunden, die innerhalb kurzer Zeit einen erheblichen Rückgang der Reichweite der Batterie festgestellt hatten. Zudem soll sich auch die Ladezeit verlängert haben. Ursächlich dafür war offensichtlich ein Software-Update. „Mein 2014er Modell S 85 hatte bis zum 13. Mai 2019 eine Nennreichweite von 247 Meilen. Jetzt nach dem nächsten Update sank sie weiter auf 217 Meilen. Dies ist ein Rückgang von 11 Prozent in fünf Wochen“, schimpfte David Rasmussen gegenüber dem Magazin. Rasmussen hat die Reduzierung der Reichweite seiner Tesla-Batterie für das Magazin Electrek eindrucksvoll dokumentiert. In Kalifornien hat Tesla deshalb eine Klage anhängig.
Und jetzt hat ein Gericht in Norwegen Tesla zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. 30 Verbraucher hatten gegen das Unternehmen geklagt – und jedem sprach das Gericht in erster Instanz 13.313 Euro zu. Auch hier ging es um die Problematik der Batterie-Reichweite, wie die norwegische Zeitung Nettavisen am 21. Mai 2021 berichtete. Ein Tesla-Update führte zur Reduktion der Reichweite.