Motor OM651 ist im Diesel-Abgasskandal von Daimler verwickelt
Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG sind unterschiedliche Motoren verwickelt: OM642, OM622, OM626, OM607, OM640 und der OM651. Die Mercedes-Modelle, die den OM651 enthalten, werden nachfolgend aufgelistet. Der OM651 ist in verschiedenen Modellen der Marke Mercedes-Benz zu finden. Der Vier-Zylinder-Motor wird mit einem Hubraum von 1,8 oder 2,1 Litern verbaut. Bereits im Mai 2017 war der Motor in Untersuchungen der Staatsanwaltschaft verwickelt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat mehrere Rückrufe für verschiedene Daimler-Modelle angeordnet, die mit dem OM651 ausgestattet sind.
- A 180 CDI
- A 180 CDI BlueEFFICIENCY
- A 200 CDI
- A 200 CDI
- A 200 CDI BlueEFFICIENCY
- A 200 d
- A 220 CDI
- A 220 CDI BlueEFFICIENCY
- A 220 d
- B 180 CDI
- B 180 CDI BlueEFFICIENCY
- B 200 CDI
- B 200 CDI
- B 200 CDI BlueEFFICIENCY
- B 200 d
- B 220 CDI
- B 220 CDI
- B 220 CDI BlueEFFICIENCY
- B 220 d
- C 180 CDI
- C 180 CDI BlueEFFICIENCY
- C 200 CDI
- C 200 CDI BlueEFFICIENCY
- C 200 d (mit autom. Getriebe)
- C 220 BlueTEC
- C 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY Edition
- C 220 CDI
- C 220 CDI BlueEFFICIENCY
- C 220 d
- C 220 d BlueEFFICIENCY Edition
- C 250 BlueTEC
- C 250 CDI
- C 250 CDI BlueEFFICIENCY
- C 250 d
- C 300 BlueTEC HYBRID
- C 300 h
- CLA 200 CDI
- CLA 200 CDI
- CLA 200 d
- CLA 220 CDI
- CLA 220 CDI
- CLA 220 d
- CLS 220 BlueTEC
- CLS 250 BlueTEC
- CLS 250 CDI
- CLS 250 CDI BlueEFFICIENCY
- E 200 BlueTEC
- E 200 CDI
- E 200 CDI BlueEFFICIENCY
- E 220 BlueTEC
- E 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY
- E 220 CDI
- E 220 CDI BlueEFFICIENCY
- E 220 CDI BlueEFFICIENCY
- E 220 CDI BlueEFFICIENCY Edition
- E 220 CDI Edition
- E 250 BlueTEC
- E 250 CDI
- E 250 CDI BlueEFFICIENCY
- E 300 BlueTEC HYBRID
- GLA 200 CDI
- GLA 200 d
- GLA 220 CDI
- GLA 220 d
- GLC 250 d
- GLK 200 CDI BlueEFFICIENCY
- GLK 220 BlueTEC
- GLK 220 CDI
- GLK 220 CDI BlueEFFICIENCY
- GLK 250 BlueTEC
- GLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
- ML 250 BlueTEC
- S 250 CDI BlueEFFICIENCY
- S 300 BlueTEC HYBRID
- SLK 250 CDI
- SLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
- SLK 250 d
- Sprinter 210 BlueTEC/310 BlueTEC/510 BlueTECa
- Sprinter 210 CDI/310 CDI/510 CDI
- Sprinter 213 BlueTEC/313 BlueTEC/413 BlueTEC/513 BlueTEC
- Sprinter 213 CDI/313 CDI/513 CDI
- Sprinter 216 BlueTEC/316 BlueTEC/416 BlueTEC/516 BlueTEC
- Sprinter 216 CDI/316 CDI/416 CDI/516 CDI
- V 220 CDI/Vito 116 CDI
- V 250 BlueTEC/Vito 119 BlueTEC
- Viano 2.0 CDI/Vito 113 CDI
- Viano 2.2 CDI/Vito 116 CDI
- Vito 110 CDI
Die Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hat in den vergangenen Monaten eine neue verbraucherfreundliche Dynamik erhalten. Entscheidungen am Bundesgerichtshof und Äußerungen am Europäischen Gerichtshof betreffen nicht nur den Volkswagen-Konzern, sondern wirken sich auch auf Verfahren gegen die Daimler AG aus. Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster sind vor dem EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgen als unzulässig bezeichnet worden. Mit dem Urteil in diesem ersten europäischen VW-Verfahren wird noch in diesem Jahr gerechnet. Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) den Druck auf Daimler erhöht. Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Es reicht, wenn der klagende Verbraucher seine Argumente schlüssig vorträgt und nicht bis ins kleinste Detail ausführt. Schließlich könne er nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniere. Der Autobauer äußert sich bisher vor Gericht in der Regel höchst vage zu den gegen ihn gemachten Vorwürfen und verweist in der Regel auf Betriebsgeheimnisse, die er vor Gericht nicht preisgeben möchte.
Diese Entwicklung vor obersten Gerichten wirkt sich bereits auf untere Instanzen aus. Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegen zwei aktuelle Verfügungen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Nürnberg vor. Daimler wird darin aufgefordert, einen Typengenehmigungsantrag mit Prüfbericht und eine Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes vorzulegen – selbstverständlich ungeschwärzt. Damit könnte die Geheimhaltungstaktik von Daimler in bisherigen Verfahren ein Ende gesetzt werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 5 U 144/20) verfügte am 28. Mai 2020, dass Daimler „binnen 3 Wochen nach Zustellung dieser Verfügung die das streitgegenständliche Kraftfahrzeug betreffende Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes vorzulegen“ hat. „Die Vorlage hat vollständig und grundsätzlich ohne Schwärzungen zu erfolgen; nicht geschwärzt werden dürfen jedenfalls die Ausführungen des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Erläuterung der von ihm beanstandeten Funktionen.“ Falls Daimler nicht bereit ist, die Anordnung in ungeschwärzter Form vorzulegen, wird der Autobauer dazu aufgefordert, „stattdessen mit eigenen Worten darzulegen, welche konkreten Funktionen das Kraftfahrt-Bundesamt mit welcher Begründung beanstandet hat“.
Auch das Oberlandesgericht Stuttgart will dem Diesel-Abgasskandal bei Daimler wohl näher auf den Grund gehen und sich nicht nur mit vagen Behauptungen abspeisen lassen. In einer Verfügung vom 25. Mai 2020 wird Daimler aufgefordert, den für das streitgegenständliche Fahrzeug entsprechenden Typengenehmigungsantrag nebst Prüfbericht und Beschreibungsbogen dem Gericht vorzulegen (Az. 16a U 94/19). Die Kammer legt Wert darauf, dass die Passagen zur Abgasreinigung ungeschwärzt eingereicht werden und für das Gericht prüfbar sind.
Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an
Diese juristischen Entwicklungen zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten. Dabei lag in der Regel ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Fahrzeug vor:
- Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – 19 O 108/19
- Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
- Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – 14 O 74/20
- Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
- Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
- Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
- Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19
Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere.
- Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
- Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers durch den Konzern nach 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben in Verfahren gegen die VW AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
- Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.