Ein Kläger hat die Leasinggesellschaft SIXT Leasing SE verklagt und gewonnen. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Das Unternehmen SIXT hat seinen Kunden rechtsfehlerhaft über das Verbraucherwiderrufsrecht informiert. So sieht es das Landgericht München. Der Mandant kann nun sein geleastes Auto an SIXT zurückgeben und erhält alle gezahlten Raten der letzten vier Jahre zurück. Damit ist der Verbraucher 4 Jahre lang kostenlos sein geleastes Fahrzeug gefahren. Der Autofahrer muss keinen Nutzungsersatz zahlen, sondern gibt das Fahrzeug einfach an die Leasinggesellschaft zurück.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit mehr als 10.000 Gerichtsverfahren für Geschädigte des Abgasskandals führt, teilt mit: „Es handelt sich um ein weiteres Sensationsurteil im Widerruf von Autoverträgen. Nicht nur Kreditverträge, sondern auch Leasingverträge können durch Verbraucher widerrufen werden, wenn sich Fehler in den Verträgen finden. Dies ist in vielen Fällen der Fall. Damit können sich Verbraucher lukrativ von ihren Verträgen nachträglich lösen.“