30-Kilo-Paket einarmig hoch zu hieven ist keine alltäglich Belastung
Der Postbeamte hatte im Mai 2020 ein etwa 30 kg schweres Paket in sein Zustellfahrzeug gehoben. Dabei riss ihn die Bizepssehne. Es folgten eine Operation und ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt. Ein medizinisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Sehnenriss eine Folge des Unfalls war. Die Berufsgenossenschaft verweigert das Malheur die Anerkennung als Dienstunfall. Durch das Anheben des Pakets sei der Sehnenriss nicht verursacht worden. Ein Bizeps sei für schwere Belastungen ausgelegt. Ohne Vorschädigung könne die Sehne unmöglich gerissen sein. Nach der Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft kam es zur Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen.
Das VG bewertete den Vorfall als Dienstunfall. Durch das Gutachten habe sich ergeben, dass es sich um einen frischen Riss gehandelt haben müsse. Hinweise auf eine Vorschädigung habe es nicht gegeben. Das Anheben eines 30 kg schweren Pakets mit einem Arm sei nicht als eine tägliche Belastung einzustufen. "Es handelt sich somit um eine verwirklichte spezifische Gefahr der Tätigkeit des Postbeamten und nicht um ein anlagebedingtes Leiden, das durch ein dienstliches Vorkommnis nur rein zufällig ausgelöst wurde und ebenso im privaten Bereich hätte auftreten können", entschied das VG zugunsten des Postbeamten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufsgenossenschaft kann jedoch noch die Zulassung auf Berufung beantragen.
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