Ziel des Energieausweises ist, Mietern und Käufern auf den ersten Blick kenntlich zu machen, ob Gebäude einen hohen oder niedrigen Energiebedarf haben. Neumieter können so durch den Ausweis bereits vor der Vertragsunterzeichnung die zu erwartenden Heizkosten besser kalkulieren oder beispielsweise veraltete Heizungen in die Verhandlungen um einen neuen Mietvertrag einbeziehen. Den Ausweis gibt es in zwei Varianten: Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den Energieverbrauch der Bewohner der vergangenen drei Jahre. Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Sachverständiger vor Ort den Energiestatus der Immobilie aufgrund unterschiedlicher Gebäudedaten.
"Bis zum 1. Oktober 2008 können sich Eigentümer noch zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Ausweis entscheiden. Danach endet die Wahlmöglichkeit für alle Immobilien mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag", informiert Mike Verhoeven, Teamleiter Energie, Dekra Real Estate Expertise GmbH. "Die bedarfsorientierte Version wird verbindlich. Dabei handelt es sich um die teurere, aber auch aussagekräftigere Variante."
Schließlich hängt es in erster Linie von den Hausbewohnern ab, wie viel Erdgas oder Heizöl verbraucht wurde: Haben sie nur wenig geheizt, weil sie kaum zuhause waren oder kühlere Räume bevorzugten, wird das Gebäude mit einem verbrauchsorientierten Ausweis unter Umständen besser eingestuft als nach der bedarfsorientierten Methode. Der Bedarfsausweis, der je nach Gebäudetyp, Anbieter und Datenumfang zwischen 100 und 800 Euro kosten kann, beurteilt allein die Bausubstanz und die Heiztechnik. Er gibt Auskunft über den energietechnischen Zustand eines Gebäudes. Er berücksichtigt auch energiesparende Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden.
"Für den Bedarfsausweis überprüft vor Ort ein Sachverständiger den Zustand der Wände, Decken, Fenster sowie der Heizungsanlage und errechnet anhand der Daten den durchschnittlichen Verbrauch", so Verhoeven. Gleichzeitig decke der Sachverständige energetische Schwachstellen des Gebäudes auf. Der bedarfsorientierte Ausweis enthält detaillierte Modernisierungsempfehlungen inklusive einer Kostenprognose. "Er ist daher für Eigentümer geeignet, die in den kommenden Monaten oder Jahren eine Sanierung planen", empfiehlt Verhoeven. Das sieht die Stiftung Warentest ähnlich: Der Bedarfsausweis, so heißt es auf der Internetseite www.test.de, gelte als zuverlässiger und werde daher von Käufern und Mietern eher beachtet werden. Für eine größere Modernisierung sei er stets die bessere Wahl.
Der verbrauchsorientierte Ausweis kostet mit rund 50 Euro deutlich weniger, enthält aber auch unkonkretere Handlungsempfehlungen. Der Energiebedarf des Gebäudes wird lediglich anhand der Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre ermittelt. Die Zahlen können früheren Abrechnungen entnommen werden. "Diese Variante eignet sich für Eigentümer, die nicht sanieren, sondern lediglich der gesetzlichen Ausweispflicht nachkommen wollen", sagt Dekra-Experte Verhoeven.
Wer noch keinen Energieausweis beantragt hat, obwohl er demnächst einen benötigt, sollte schleunigst handeln. "Können Eigentümer den Energieausweis nicht rechtzeitig oder nur unvollständig zugänglich machen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen dann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen", warnt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands IVD. "Wer also ab Juli plant, neu zu vermieten oder zu verkaufen, sollte rechtzeitig einen Energieausweis erstellen lassen." Es könne zwischen 48 Stunden und vier Wochen dauern, bis der Ausweis vorliege - je nachdem, ob die bedarfs- oder verbrauchsorientierte Variante gewählt worden sei. Beide Ausweistypen sind zehn Jahre gültig. Die Kosten muss der Eigentümer selbst tragen. "Er kann sie also nicht über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen", macht Schick klar.
Energieausweis - die wichtigsten Daten und Fakten
Mit dem Energieausweis werden die Verbrauchswerte der Heizungs-, Lüftungs- und Warmwasseranlagen von Immobilien offen gelegt. Potenzielle Mieter oder Käufer können dadurch Nebenkosten im Vorfeld besser einschätzen. Wie bei einem Kühlschrank können sie anhand einer Zahlenskala und Farbpalette erkennen, ob es sich bei der Immobilie um ein energiesparendes oder weniger energiesparendes Haus handelt.
Ab wann?
Pflicht wird der Energieausweis für alle Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 ab dem 1. Juli 2008. Jüngere Gebäude müssen sich ab dem 1. Januar 2009 ausweisen. Für Neubauten gilt die Ausweispflicht bereits seit Februar 2002.
Es gibt zwei Ausweistypen - was sind die Unterschiede?
Es gibt einen bedarfsorientierten und einen verbrauchsorientierten Ausweis. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den Energieverbrauch der Bewohner der vergangenen drei Jahre. Die notwendigen Daten können früheren Abrechnungen entnommen werden. Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Sachverständiger vor Ort den Energiestatus der Immobilie aufgrund unterschiedlicher Gebäudedaten.
Wie lange gilt der Ausweis?
Sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise sind zehn Jahre gültig. Wird ein Gebäude umfassend saniert, empfiehlt es sich aber, einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen.
Wer haftet für falsche Daten?
Sind die Angeben im Energieausweis nicht korrekt, haftet der Aussteller. Werden die Daten vom Eigentümer erhoben, müssen sie vom Aussteller überprüft werden.
Wie hoch sind die Kosten?
Der verbrauchsorientierte Ausweis kostet rund 50 Euro, im Internet gibt es auch Angebote ab 10 Euro. Der aufwändigere Bedarfsausweis kostet je nach Gebäudetyp, Anbieter und Umfang der Untersuchungen zwischen 100 und 800 Euro.
Welche Informationen enthält der Ausweis?
Neben dem Energieverbrauch muss der Energieausweis Modernisierungsempfehlungen enthalten. Sind keine Empfehlungen möglich, beispielsweise bei kürzlich umfassend sanierten Immobilien, muss das der Aussteller im Ausweis bestätigen. Die Vorschläge zur Modernisierung müssen nicht umgesetzt werden. Sie dienen lediglich der Information des Eigentümers.