Der Vorstand der Driver & Bengsch AG bedauert den Schritt der Gesellschaft in die Insolvenz. Allerdings konnte die bilanzielle Überschuldung zum 30.6.2010 weder durch werterhellende Faktoren ausgeräumt, noch für die Zukunft eine positive Fortführungsprognose erzielt werden. Die Insolvenzanmeldung war daher im Ergebnis unvermeidlich.
Unrichtig ist allerdings der durch aktuelle Medienberichte erweckte Eindruck, die Accessio AG habe sich wegen einer Vielzahl von gegen sie ergangenen Urteilen in die Insolvenz 'flüchten müssen'. Zum Zeitpunkt der Insolvenz lag kein einziges rechtskräftiges Urteil gegen die Accessio AG vor, aus dem die Vollstreckung drohte. Jedes der vor dem LG Itzehoe anhängigen zivilrechtlichen Verfahren war und ist ausschließlich individuell zu beurteilen. Es gab daher auch in den letzten Wochen sowohl Urteile zu Gunsten wie leider auch zu Lasten der Accessio AG. Zudem hat sich die Gesellschaft in vielen Verfahren angemessen mit Klägern verglichen und alle Vergleiche stets vollständig erfüllt.
Auch der Vorstand der Driver & Bengsch AG bedauert selbstverständlich die vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzmarktkrise eingetretenen Kursverluste der Kunden der Accessio AG.
Deren Berater haben allerdings stets die nach dem Gesetz geforderten Kundenexplorationen betrieben und über die vermittelten Wertpapiere aufgeklärt. Zudem wurden mehrfach umfangreiche Kundenaufklärungen versandt. Auch wenn der Schwerpunkt der gehandelten Wertpapiere im Bereich von Mittelstandanleihen lag, hat die Gesellschaft nie am grauen Kapitalmarkt agiert, sondern ausschließlich börsennotierte frei handelbare Wertpapiere empfohlen. Sie hat sich nie Besitz an den Einlagen und Wertpapieren ihrer Kunden verschafft, sondern die Depotführung ausschließlich über die DAB bank AG in München abgewickelt. Den hoch renommierten DAB-Vermögensverwaltercontest konnte sie zudem mehrfach überzeugend gewinnen.
Zudem hat die Accessio AG ein in der Branche einzigartiges Telefonaufzeichnungssystem vorgehalten und Mitschnitte stets freiwillig zur Aufklärung einzelner Verfahren vor Gericht vorgelegt. Sie hat damit vor allen anderen deutschen Banken bereits sehr frühzeitig freiwillig eine Transparenz geschaffen, die der Gesetzgeber zuletzt im Rahmen der Neugestaltung der Anlegerschutzgesetze im August 2009 trotz entsprechender Forderungen von Verbraucherverbänden nicht durchsetzen konnte.
Verzerrt dargestellt ist auch die Berichterstattung über angebliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck. Dort sind bereits vor etwa 18 Monaten einige wenige Strafanzeigen aus dem Kreis der ehemals mehr als 43.000 Kunden der Accessio AG eingegangen. Die sehr umfangreichen Ermittlungen - an denen die Verantwortlichen umfangreich mitgewirkt haben - sind allerdings vor kurzem in nahezu allen Fällen mangels Tatverdacht eingestellt worden. Der von den Kunden geäußerte Betrugsverdacht hat sich dabei in keinem Fall erhärtet. Lediglich in wenigen Fällen haben Anzeigenerstatter gegen die Einstellungsverfügungen Beschwerde eingereicht, so dass diese wenigen Verfahren derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen sind.
Insoweit entbehrt der Vorwurf des Betruges gegenüber Organen bzw. Mitarbeitern der Accessio jeder tatsächlichen Grundlage.