Der Tag der Organspende hat sich somit auch in diesem Jahr das Ziel gesetzt, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit Informationen über Organspende zu erreichen und zur Entscheidung zu motivieren. Patientenverbände, Institutionen, Politik, Ärzteschaft und Pflegekräfte appellieren in ganz Deutschland dafür, dass mehr Menschen ihre Entscheidung treffen. Die zentrale Veranstaltung zum Tag der Organspende findet dieses Jahr in Freiburg im Breisgau statt. Ein wichtiges Thema wird auch das Organspende-Register sein. Es bietet neben dem Organspendeausweis und der Patientenverfügung eine neue digitale Möglichkeit, die Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.
Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), erklärt: „Eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit. Das Selbstbestimmungsrecht wird gewahrt und Angehörige sowie die Ärztinnen und Ärzte werden entlastet. Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der zum Beispiel verloren gehen oder nicht auffindbar sein kann, ist das Organspende-Register immer verfügbar.“
Auch wenn viele Menschen dazu bereit sind, nach ihrem Tod Organe zu spenden, kommen beim letzten Schritt, der dokumentierten Entscheidung, oftmals Fragen oder Unsicherheiten auf. Der Tag der Organspende gibt Antworten und informiert:
Wie sicher ist meine Erklärung im Organspende-Register?
Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt. Jede Person, die eine Erklärung im Organspende-Register abgeben, ändern oder widerrufen möchte, muss sich zunächst mittels sicherer Verfahren authentifizieren.
Auch der Abruf der Erklärung durch entsprechend berechtigtes Personal des Krankenhauses ist nur nach dessen vorheriger Registrierung und Authentifizierung möglich. Auf Ihre Erklärung haben nur Sie selbst und berechtigtes Personal des Krankenhauses Zugriff, soweit die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Bleibt meine Erklärung zur Organ- und Gewebespende in meiner Patientenverfügung oder in meinem Organspendeausweis gültig?
Ja. Sie können Erklärungen zur Organ- und Gewebespende weiterhin in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten. Wichtig: Es gilt immer die jüngste Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Sollten Sie bereits eine Erklärung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert haben, achten Sie darauf, dass sich diese Erklärungen nicht widersprechen.
Bin ich nicht zu alt oder zu krank für eine Organspende?
Es gibt keine Altersbegrenzung für die Organspende. Die bisher älteste Organspenderin Deutschlands war 98 Jahre alt und ihre Leber konnte erfolgreich transplantiert werden. Nur wenige Vorerkrankungen schließen eine Organspende grundsätzlich aus. Das sind akute maligne Tumorerkrankungen oder nicht behandelbare Infektionen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärztinnen und Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.
Unter welchen Umständen ist eine Organspende überhaupt möglich?
Als Organspender kommen Menschen in Frage, bei denen auf einer Intensivstation nach einer schweren Hirnschädigung der irreversible Hirnfunktionsausfall (Hirntod) eintritt. Dabei wird das Gehirn nicht mehr durchblutet. Kreislauf und Atmung der verstorbenen Person werden künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten, daher behalten die Organe ihre Funktionsfähigkeit. Lediglich bei dieser kleinen Gruppe Verstorbener stellt sich die Frage einer Organspende. Für die Feststellung des Hirntodes gibt es strenge Vorgaben. Außer der Feststellung des Todes ist die Einwilligung zur Organentnahme Voraussetzung für eine Organspende.
Wird alles für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich erkranke und ich mich für eine Organspende ausgesprochen habe?
Ja. Das Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ist es immer, das Leben eines Menschen zu retten. Notärztinnen und -ärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner, die sich dafür einsetzen, haben nichts mit der Organentnahme und Transplantation zu tun.
Ist meine Entscheidung rechtlich verbindlich oder können Angehörige noch eine andere Entscheidung treffen?
Der Wille der verstorbenen Person hat immer Vorrang. Ist z.B. ein Einverständnis in einem Organspendeausweis dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Die Angehörigen werden also nicht um eine Entscheidung gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden. Nur wenn der Wille der oder des Verstorbenen weder schriftlich vorliegt noch in einem Gespräch erwähnt oder mitgeteilt wurde, werden die Angehörigen gebeten, zunächst nach dem mutmaßlichen Willen oder – in letzter Konsequenz – nach ihren eigenen Wertvorstellungen zu entscheiden. In den meisten Fällen erfolgt dann jedoch keine Zustimmung. Ein möglicher Grund: Angehörige sind sich unsicher und möchten nichts falsch machen. Diese Situation kann sehr belastend sein. Daher ist es ratsam, zu Lebzeiten eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen und mit den persönlich wichtigsten Menschen darüber zu sprechen.
Mehr Infos:
Tag der Organspende 2024
Organspende-Register
BZgA-Informationen zur Organ- und Gewebespende
Dankesbriefe für Organspenden
Erfahrungsberichte von Menschen, die mit Organspende in Berührung kamen
#FreiburgEntscheidetSich: Initiative zur Organspende startet
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