Der Bundesrat wird am 22.11.2024 in seiner Sitzung über die Freigabe des Jahressteuergesetz 2024 entscheiden:
- Die umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen bleibt wie bisher bestehen, inklusive des Vorsteuerabzugs.
- Die ursprünglich geplante zwangsweise Steuerbefreiung für Fortbildungsleistungen wird nicht umgesetzt.
- Die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen gilt weiterhin auch für Privatlehrer.
- Die pauschale Steuerbefreiung für Ausbildungen und Umschulungen ohne Gewinnerzielungsabsicht enSällt.
- Das Bescheinigungsverfahren der Bundesländer ist unverändert gülHg.