Grund 1: die extreme Kostensteigerung bei der Erschließung, die deshalb extrem teuren Grundstücke, die extrem gestiegenen Baukosten, die alldeshalb erwarteten freien Mieten oberhalb 25 €/qm **in heutigen Preisen. ** unwidersprochen Prof. Dr. Gröger FW im Gemeinderat 31.1.2023. Dadurch schädigt Dietenbach asozial fast alle über den durch Dietenbach stark steigenden Mietspiegel https://ecotrinova.de/downloads/2023/230809%20MM%20Doppel-HH%20Freiburg%20Dietenbach%20kommende%20Schuldenkatastrophe.pdf
Zur Finanz- und Schuldenkatastrophe Dietenbach gehören insbesondere die zusätzlichen Dietenbach-Schulden für die Erschließung: bis 2033 mind. 550 Mio Euro inkl. Finanzierungskosten (Stand Ende 2022, Ratsdrs. G-23/025, Ende S. 4 +Anfang S. 5). Das ist näher erläutert in https://ecotrinova.de/downloads/2023/230622%20ECOtrinova%20an%20RPF%20zu%20Freiburg%20Dietenbach%20Finanzen-Schulden-oU.pdf
Grund 2: Dietenbach würde seit 2018 über 2 Jahre verspätet sein mit der Satzung des 1. Teilbebauungsplans frühestens Mitte 2024 (vgl. Anschreiben Prof. Engel in den Unterlagen zur beantragten Abweichungsentscheidung Naturschutz FFH/VSG), das widerspricht dem Zügigkeitsgebot des BauGB zu SEMs. Wenn die Satzung beklagt wird insbes. mit erfolgreichem Sofortverfahren, dann wäre es noch wesentlich mehr verspätet. Ab Satzungsgültigkeit würden noch 2,5 J Erschließung günstigenfalls bis ca .Ende 2026 erfolgen
Grund 3. Außerdem kollidiert Dietenbach sehr stark mit dem Bodenschutz und den (nach Völkerrecht/Pariser Vertrag 2015 bzw. BVrfG-Urteil von 2021 bzw. Bundes-/Lands-klimaschutzgesetz) bestehenden Klimaschutzpflichten: Dietenbach nimmt arg fehlendes Bau- und Planungspersonal und Baumaterial und Finanzen weg von sehr nötiger schneller Klimaschutzsanierung der Altbauten: Dietenbach - oder schneller Klimaschutz bei Altbauten. Beides zusammen geht nicht in Freiburg.
Grund 4: Wohnalternativen gibt es überreichlich: z.B. die nach Zensus 2011 über 13.000 viel zu großen Wohnungen in Freiburg nach und nach erschließen für mehr Wohnungen (doppelt so viel wie in Dietenbach bis 2042 -oder später) geplant. Schon das allein widerlegt die Ansicht, man müsse einen Riesenstadtteil neu bauen.
ECOtrinova nimmt im Schreiben auch Stellung zu unrichtigen Aussagen in der Ratsvorlage u.a zum nach EU-Recht faktischen Vogleschutzgebiet Dietenbachwäldchen. Die EU-Vogelschutzrichtlinie schützt Vögel und deren Habitate und gilt einklagbar direkt wo schützenswerte Gebiete nicht ausgewiesen wurden. ECOtrinova erläutert dass und wie die Erdgashochdruckleitung bei Dietenbach verlegt werden kann, ohne das wertvolle Langmattenwäldchen zu beeinträchtigen. (Anlage .230924 ECO...)