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Festgeld: Eine Vollmacht für das Referenzkonto reicht nicht

(lifePR) (Leipzig, )
Gerade für unerfahrene Sparer ist das Festgeldkonto eine der besten und leichtesten Möglichkeiten, in die lukrative Welt der Finanzanlage einzusteigen. Rendite und Sicherheit stimmen, zudem sind die Hürden extrem niedrig.

Die meisten Anbieter verlangen lediglich, dass der Sparer

  • auf eigene Rechnung handelt,
  • seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat,
  • seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat,
  • über ein Referenzkonto (Girokonto) in Deutschland verfügt und
  • mindestens 18 Jahre alt ist.
Das Festgeldkonto ist nur ein „Geldspeicher“

Das Referenzkonto ist unabdingbar, weil das Festgeldkonto nur als „Geldspeicher“ fungiert, es kann nicht für Überweisungen oder ähnliches genutzt werden. Damit im ersten Schritt überhaupt Geld auf das Festgeldkonto überwiesen werden kann, muss dieses entweder vom Referenzkonto oder von einem Tagesgeldkonto beim gleichen Anbieter stammen. Sollte die Festgeldsparsumme vom Tagesgeldkonto überwiesen werden, muss dafür wiederum ein Referenzkonto angegeben sein. Am Ende der Festgeldlaufzeit kann der Sparer dann das Geld wieder auf das Referenzkonto oder Tagesgeldkonto transferieren.

Deshalb muss das Referenzkonto zwingend auf den Namen des Festgeldkonto-Inhabers eingetragen sein. Es ist zum Beispiel nicht möglich, ein Girokonto anzugeben, für das der Festgeld-Sparer lediglich eine Vollmacht hat, egal wie weit die Vollmacht reicht.

Mit der Vollmacht für den Ernstfall gewappnet

Trotzdem sollte der Festgeld-Sparer eine Vollmacht nicht gänzlich außer Acht lassen. Für das eigene Girokonto ist eine Vorsorge-Vollmacht für einen Dritten durchaus sinnvoll. Sie tritt im Todes- oder Betreuungsfall ein, also wenn der Sparer nicht mehr in der Lage ist, seine Bankgeschäfte selbst zu tätigen. In diesem Fall ist es Angehörigen möglich, die Bankgeschäfte im Namen des Pflegefalls weiterzuführen.

Übrigens gehört zu vielen Festgeldkonten automatisch auch ein Tagesgeldkonto dazu. Im Falle der Sberbank Direct zum Beispiel werden nämlich die Zinsen vom Festgeld nicht automatisch auf das Referenzkonto überwiesen, sondern auf ein ebenfalls kostenfreies Tagesgeldkonto. Bei einem langfristig laufenden Festgeldvertrag spart der Kontoinhaber also gleich auf zwei Konten, sofern er die Zinserträge nicht auf sein Referenzkonto zurücküberweist.

Langfristig laufendes Festgeld zahlt die beste Rendite

Unterm Strich kommt da eine Menge zusammen. Das Tagesgeld selber wird vierteljährlich zu einem Zinssatz von 0,9% p.a. verzinst. Beim Festgeld sind die Zinsen der Sberbank Direct an Laufzeiten gebunden, im Einzelnen gibt es vier verschiedene Möglichkeiten:
  • 1,3% p.a. bei 12 Monaten Laufzeit
  • 1,5% p.a. bei 24 Monaten Laufzeit
  • 1,9% p.a. bei 36 Monaten Laufzeit
  • 2,0% p.a. bei 48 Monaten Laufzeit
Los geht es bereits ab einer Mindestanlage von 1.000,- Euro. Mehr Informationen zu den Tages- und Festgeldkonten der Sberbank Direct erfahren Sie unter sberbankdirect.de.
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