Tipp: Mütter sollen Erfahrungsschatz der Beraterinnen und Berater aktiv nutzen
„Mutter-Kind-Kuren sind jetzt Pflichtleistungen und der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt nicht mehr, nichtsdestotrotz empfehle ich jeder Mutter, eine Beratungsstelle aufzusuchen, auch wenn das ärztliche Attest schon vorliegt. Eine zusätzliche Selbstauskunft, die die Belastungen und die soziale Situation der Mutter beschreibt, steigert oftmals die Chancen einer Genehmigung des Kurantrags durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Unsere Beraterinnen und Berater stehen Müttern beim Ausfüllen dieses Fragebogens zur Seite“, so Bergmann.
Neben der Beratung während der Antragsstellung liegen die Kompetenzen der Beratungsstellen vor allem im großen Erfahrungsschatz, was eine Kur zum Erfolg werden lässt. Ein Erfolgsfaktor ist die Auswahl der geeigneten Kureinrichtung, die speziell auf die Indikationen der Mutter zugeschnittene Therapien anbietet. Beratungsstellen unterstützen auch, wenn der Geldbeutel schmal ist und beispielsweise Zuzahlungen nicht geleistet werden können. In diesen Fällen rufen die Beratungsstellen Gelder über das Müttergenesungswerk ab. Ein wichtiges Thema ist auch die Nachsorge: Mütter werden in der Regel schon in der Kur angeschrieben und zu einem Nachbereitungsgespräch eingeladen. Dann wird zusammen mit dem Berater oder der Beraterin geschaut, welche Therapieangebote am Wohnort in Anspruch genommen werden können, um den Kurerfolg nachhaltig zu sichern.
Auf www.muettergenesungswerk.de oder über das Kurtelefon erfahren Sie die Adresse einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe.