Zuvor war mittels des hierfür vorgesehenen Leckageüberwachungssystems eine geringfügige Undichtigkeit im Bereich des Deckeldichtungssystems des Reaktordruckbehälters festgestellt worden. Sie hatte sicherheitstechnisch keine Bedeutung und wurde beseitigt.
Die Aufsichtsbehörde, das Umweltministerium Baden-Württemberg, war über den Verlauf der Instandhaltungsarbeiten informiert.