Die Hilfsmittel-Expertin des IKK-Bundesverbandes Carola Grienberger glaubt nicht an Qualitätsverluste und sieht in der Zulassung eher einen "Papiertiger" (aerzteblatt.de 26.01.2007). Auf der Tagung wird Grienberger über die Positionierung der Krankenkassen seit dem GKV-WSG sprechen und die Veränderungen für den Hilfsmittelmarkt darlegen. Am 8. Januar 2008 wird das OLG Brandenburg entscheiden, ob Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber gelten und somit das Vergaberecht bei Hilfsmittel-Ausschreibungen zur Anwendungen kommt. Hans-Werner Behrens als hauptamtlichen Beisitzers der 1. Vergabekammer des Bundes und Leitender Regierungsdirektor des Bundeskartellamtes wird auf der Tagung ausführlich auf die Vorgaben des GKV-Rechts und die Anwendbarkeit des öffentlichen Vergaberechts eingehen. Weitere Themen seines Beitrags sind die Anforderungen des öffentlichen Vergaberechts an Ausschreibung und Angebot, die Pflichten der Hilfsmittelerbringer sowie kartellrechtliche Beschränkungen.
Euroforum-Konferenz: "Hilfsmittel 2008" Ausschreibungswelle im Hilfsmittelmarkt
EUROFORUM Deutschland GmbH, Montag, 22.10.2007 09:43:42 Uhr
Die Hilfsmittel-Expertin des IKK-Bundesverbandes Carola Grienberger glaubt nicht an Qualitätsverluste und sieht in der Zulassung eher einen "Papiertiger" (aerzteblatt.de 26.01.2007). Auf der Tagung wird Grienberger über die Positionierung der Krankenkassen seit dem GKV-WSG sprechen und die Veränderungen für den Hilfsmittelmarkt darlegen. Am 8. Januar 2008 wird das OLG Brandenburg entscheiden, ob Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber gelten und somit das Vergaberecht bei Hilfsmittel-Ausschreibungen zur Anwendungen kommt. Hans-Werner Behrens als hauptamtlichen Beisitzers der 1. Vergabekammer des Bundes und Leitender Regierungsdirektor des Bundeskartellamtes wird auf der Tagung ausführlich auf die Vorgaben des GKV-Rechts und die Anwendbarkeit des öffentlichen Vergaberechts eingehen. Weitere Themen seines Beitrags sind die Anforderungen des öffentlichen Vergaberechts an Ausschreibung und Angebot, die Pflichten der Hilfsmittelerbringer sowie kartellrechtliche Beschränkungen.