Im Normalfall benötigt das Unternehmen zur Änderung der Anlagebedingungen die Zustimmung von mindestens 50% der Gläubiger (gemäß Schuldverschreibungsgesetz).
Eine Änderung der Anlagebedingungen beinhaltet immer eine Beschränkung der Rechte des Anlegers. Es ist deshalb zu prüfen, ob eine außerordentliche Kündigung Sinn macht und realisierbar ist.
Praktiker wollte bereits eine Verkürzung der Zinsen von 5 auf 1 Prozent durchsetzen. Dies sollte ohne Versammlung bestimmt werden. Ein teilweiser Verzicht auf Nominalbeträge wurde zudem in Aussicht gestellt. Da bei Praktiker das erforderliche Abstimmungsquorum (notwendige Stimmanzahl) nicht erreicht wurde, wurden die Anleihebedingungen vorerst nicht geändert.
Nichtsdestotrotz ist mit einem entsprechenden Bestreben des Managements der Praktiker AG zu rechnen. Es wird aller Voraussicht nach einen weiteren Versuch unternehmen unternommen werden, Gläubiger in ihren Rechten zu beschneiden.
Jeder Anleger sollte dringend die Möglichkeit einer Kündung der Anleiheverträge prüfen. In der zweiten Abstimmungsrunde wird lediglich eine Beteiligung von 25 Prozent der Gläubiger und nicht wie in der ersten Abstimmungsrunde 75 Prozent benötigt, um entscheidungsfähig zu sein.
Robert Buchmann, Rössner Rechtsanwälte, dazu: "Es ist davon auszugehen, dass die Sanierungskosten für die Praktiker AG auf die Anleger abgewälzt werden sollen. Darin besteht die Gefahr von wesentlichen Verlusten."
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