Aktuell sind erstinstanzlich weitere Swap-Variationen anhängig, die 2007 und 2008 vertrieben wurden. Diese als Swap bezeichneten Produkte, haben weitaus höhere Schäden verursacht als der CMS Spread-Ladder-Swap. Bei vielen Kunden geht es um zweistellige Millionenbeträge. Die Schadensbeträge resultieren aus der verschleierten Struktur der Produkte. Denn obwohl sie als Swaps etikettiert wurden, handelt es sich tatsächlich um eine Serie von Optionen der höchsten Risikostufe.
Auffällig ist, dass diese "Swaps" im Kern mit immer gleicher Formel gestaltet, aber von verschiedenen Banken vertrieben wurden. Die UniCredit (ehemals HypoVereinsbank) nannte das Geschäft "Currency Related Swap". Bei der WestLB, nunmehr Portigon, hieß dieses Produkt "CHF-Plus-Swap". Spitzenreiter bei den Namens-Kreationen ist die DZ Bank: Hier hieß das Geschäft, bei dem Kunden jetzt hohe Schäden erleiden, "Zins Garant Plus".
Im Fall des CHF-Plus-Swaps der WestLB (Portigon) waren überwiegend Kommunen in Nordrhein-Westfalen betroffen. Die UniCredit (HypoVereinsbank) vertrieb ihren Currency Related Swap schwerpunktmäßig an größere mittelständische Unternehmen. Die DZ Bank platzierte ihren "Zins Garant Plus" in dem regional verwurzelten Kundenstamm der Volk- und Raiffeisenbanken. Dies nicht nur zum Nachteil der Kunden, sondern auch der regional und kundenorientiert ausgerichteten Volk- und Raiffeisenbanken. Diese müssen jetzt mit den Belastungen für ihre Geschäftsbeziehungen leben.
Die unter dem Deckmantel des Zinsmanagements angebotenen und verkauften Swaps entpuppten sich als eine Rückversicherung der Bank auf dem Rücken des Kunden. Rössner Rechtsanwälte haben zahlreiche Derivate durch Finanzmathematiker analysieren lassen. Das Ergebnis ist erschreckend: Die Verschleierungstaktik ging über die flache Produktbeschreibung hinaus und setzte sich bei der Beratung fort. Häufig wurden Kunden regelrecht "in einen Hinterhalt geführt". So sind die Produkte teilweise strukturiert worden, um eigene bestehende Risiken der Bank abzusichern Die von den Banken an den Kunden gezahlte Optionsprämie betrug meist oftmals weniger als die Hälfte des tatsächlichen Wertes. Die Geschäfte hatten somit hohe anfängliche negative Marktwerte zulasten der Kunden. Einige Gerichte tendieren sogar dazu, In derartigen Fällen sind die Geschäfte wegen wucherähnlicher Sittenwidrigkeit als nichtig anzusehen. Damit würden die regelmäßig strittigen Fragen über die Intensität der Beratung und die von der Bank oft behauptete Verjährung obsolet.
Rössner Rechtsanwälte betreuen ausschließlich geschädigte Kunden im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Wir analysieren Finanzprodukte und leiten daraus Aufklärungspflichten ab. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsmodelle und vertritt derzeit zahlreiche Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen bei Schadensfällen gegen Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz kommunaler Mittel ein. Die Kanzlei mit Sitz in München ist zertifiziert und Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.