Das Verfahren um weitere Swap-Geschäfte der Deutschen Bank wurde die Revision vor dem XI. Zivilsenat des BGH zugelassen. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht festgelegt.
Damit ist auch für die Verfahren, in denen die Oberlandesgerichte eine Revision nicht zugelassen haben, der Weg zum BGH frei.
Die erste Swap-Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof wurde am 8.2.2011 verhandelt. Im ersten Verfahren gegen die Deutsche Bank (Urteil vom 22.03.2011, Az.: XI ZR 33/10) wurde diese zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 540.000 Euro verurteilt.
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Dr. Jochen Weck
Rössner Rechtsanwälte
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