Dieser Plan beinhaltet unter anderem die Ausweitung der Prospektpflicht auf weitere Anlageprodukte. In Zukunft soll es für jede mögliche Anlage einen Verkaufsprospekt mit umfassenden Informationen geben. Die Gültigkeit der Prospekte soll auf zwölf Monate beschränkt werden, sodass Finanzanbieter gehalten sind, regelmäßig neue Prospekte zu erstellen, die der aktuellen Situation entsprechen. Bei Produkten, die so komplex sind, dass sie für den Durchschnittsverbraucher kaum verständlich sind, soll die BaFin sogar die Befugnis erhalten, den Vertrieb zu beschränken.
Strengere Regeln sollen auch bei der Werbung für Anlageprodukte gelten. Flächendeckende Plakatierungen in der U-Bahn, beliebt etwa beim insolventen Windparkfinanzierer Prokon, gehören damit der Vergangenheit an. In Zukunft darf nur noch in Medien geworben werden, die sich auf die Darstellung von wirtschaftlichen Sachverhalten spezialisiert haben.
Ebenfalls geplant ist eine Mindestlaufzeit für Finanzprodukte, über deren Ausgestaltung jedoch bislang nichts Näheres bekannt ist.
Trotz aller geplanten Neuerungen gilt nach wie vor, dass eine hundertprozentige Sicherheit auf dem Grauen Kapitalmarkt nicht gewährt werden kann. Anleger sollten sich daher gründlich über Produkte und ihre Risiken informieren, bevor sie Anlageentscheidungen treffen.
Thomas Kreyenkötter
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
http://www.rsw-beratung.de/