Hiergegen hatte die DZ Bank Berufung eingelegt. Die DZ Bank argumentierte, der CCS EUR / CHF habe in Kombination mit einen Darlehen im Wesentliche einem Schweizer-Franken-Kredit entsprochen. Das OLG Stuttgart fand in der mündlichen Verhandlung deutliche Worte. Bezweckt gewesen sei eine frei sondertilgbare Kreditaufnahme. Alleine dafür sei ein Cross Currency Swap das unpassende Produkt gewesen, weil der Swap im Falle einer Tilgung des Darlehens als isoliertes Spekulationsgeschäft fortbestanden hätte oder eben gegen einen Auflösungspreis hätte abgelöst werden müssen. Das sei mit dem Ziel einer freien Sondertilgung gerade unvereinbar gewesen.
Die DZ Bank nahm zur Vermeidung eines Urteils des OLG Stuttgart die Berufung noch in der mündlichen Verhandlung zurück. Sie zahlt nun Schadenersatz an den Kunden.
Hintergrund: Häufig versuchen Banken geschädigte Kunden, die eine Klage gegen die Bank betreiben, zu verunsichern, indem – auch in aussichtslosen Fällen – Berufung eingelegt wird. Die Rücknahme der Berufung dann erfolgt, weil die Bank die reputationsschädigende Wirkung eines OLG-Urteils vermeiden möchte. Dieses Vorgehen ist Teil der Banken-Strategie.
Autor:
Georg Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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