Im Rahmen der heutigen mündlichen Verhandlung machte der Senat deutlich, dass er beabsich-tige, der vor zwei Wochen ergangenen Entscheidung des BGH zu folgen und die Deutsche Bank wegen der Art und Weise des Vertriebs dieses Produkts zum Schadensersatz verurteilen werde.
Die Deutsche Bank hat sich zuletzt auf einen vermeintlich unvermeidbaren Rechtsirrtum beru-fen. Damit konnte die Deutsche Bank allerdings weder den BGH noch das OLG Köln überzeugen. "Zurecht", erklärt Rechtsanwalt Georg Jäger von Rössner Rechtsanwälte, "denn wir gehen davon aus, dass der Rechtsabteilung der Deutschen Bank die Rechtsprechung des BGH bekannt war, wonach ein besonderer vor ihr selbst geschaffener Interessenkonflikt aufklärungspflichtig ist".
Angesichts der sich nun abzeichnenden Umsetzung der Rechtsprechung des BGH durch die Instanzgerichte dürfte der weitere Gang der Auseinandersetzung um Swaps vorgezeichnet sei. "Wir gehen davon aus, dass die Banken momentan ihre bisherige Haltung nochmals überdenken. Das betrifft nicht nur die Deutsche Bank", so Rechtsanwalt Jäger.