Fazit also: Wer einmal zum Geschäftsführer bestellt wurde, dem ist die Rückkehr in sein altes Arbeitsverhältnis so ohne weiteres nicht möglich!
Hinweis für Betroffene
Arbeitnehmer sollten die Bestellung zum Geschäftsführer genau regeln: Will der Arbeitnehmer sich offen halten nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit wieder in sein altes Arbeitsverhältnis zurückzukehren, so muss dies auch so im Vertrag enthalten sein. Es muss bei Vertragsgestaltung also darauf geachtet werden, dass klar wird, dass mit Beendigung der Geschäftsführertätigkeit des Arbeitnehmers, dieser automatisch wieder in sein vorher bestehendes Arbeitsverhältnis zurückkehren kann.