Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 164891

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Frau Liane Allmann +49 211 2398744
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Erste Gerichtsverhandlung in englischer Sprache

(lifePR) (Bonn/Frankfurt (M), )
Am 10. Mai 2010 fand vor dem Landgericht Bonn nun die erste mündliche Verhandlung in englischer Sprache statt. Die Klägerin - eine belgische Aktiengesellschaft vertreten von der Kanzlei von Einem & Partner in Frankfurt - hatte den Fall vor die Spezialkammer gebracht; die Beklagte - ein deutsches Unternehmen - war hiermit einverstanden.

Die Gerichtssprache in Deutschland ist Deutsch. So steht es (jedenfalls noch) im Gesetz und gilt grundsätzlich auch für die mündliche Verhandlung. In Verfahren, an denen ausländische Unternehmen beteiligt sind, ist das häufig ein Nachteil, weil deren Geschäftsführer den Gang der Verhandlung nur verfolgen können, wenn Dolmetscher anwesend sind. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln gibt es deshalb seit Anfang des Jahres 2010 an den Landgerichten Bonn, Düsseldorf und Aachen die Möglichkeit, Klagen mit internationalem Bezug vor Spezialkammern zu bringen. Bei diesen Spezialkammern werden die mündlichen Verhandlungen in englischer Sprache geführt.

Möglich ist das, weil § 185 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorsieht, dass die Verfahrensbeteiligten auf die Hinzuziehung von Dolmetschern verzichten können. Für die Verhandlung vor den Spezialkammern ist ein Antrag des Klägers und die Zustimmung des Beklagten erforderlich.

Bisher kann Englisch allerdings nur als Sprache der mündlichen Verhandlung gewählt werden. Das wird sich möglicherweise bald ändern, denn der Bundesrat hat am 7. Mai 2010 einen Gesetzentwurf (BR-Drucksache 42/10) beim Bundestag eingebracht, mit dem generell die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen ermöglicht werden soll. Wenn das Gesetz (KfiHG) verabschiedet wird, können vor diesen Kammern auch die Schriftsätze in englischer Sprache eingereicht werden und die Urteile werden in englischer Sprache abgefasst. Dies würde Deutschland als Gerichtsstandort international wesentlich attraktiver machen und für viele Unternehmen eine Alternative zu internationalen Schiedsverfahren eröffnen. Bis dahin bleibt zu hoffen, dass sich noch weitere Gerichte dem Vorbild des Oberlandesgerichts Köln anschließen.

Dr. Thomas Rinne, v. Einem & Partner (Frankfurt)

www.einem.de

Die Kanzlei v. Einem & Partner ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.