Die Gerichtssprache in Deutschland ist Deutsch. So steht es (jedenfalls noch) im Gesetz und gilt grundsätzlich auch für die mündliche Verhandlung. In Verfahren, an denen ausländische Unternehmen beteiligt sind, ist das häufig ein Nachteil, weil deren Geschäftsführer den Gang der Verhandlung nur verfolgen können, wenn Dolmetscher anwesend sind. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln gibt es deshalb seit Anfang des Jahres 2010 an den Landgerichten Bonn, Düsseldorf und Aachen die Möglichkeit, Klagen mit internationalem Bezug vor Spezialkammern zu bringen. Bei diesen Spezialkammern werden die mündlichen Verhandlungen in englischer Sprache geführt.
Möglich ist das, weil § 185 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorsieht, dass die Verfahrensbeteiligten auf die Hinzuziehung von Dolmetschern verzichten können. Für die Verhandlung vor den Spezialkammern ist ein Antrag des Klägers und die Zustimmung des Beklagten erforderlich.
Bisher kann Englisch allerdings nur als Sprache der mündlichen Verhandlung gewählt werden. Das wird sich möglicherweise bald ändern, denn der Bundesrat hat am 7. Mai 2010 einen Gesetzentwurf (BR-Drucksache 42/10) beim Bundestag eingebracht, mit dem generell die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen ermöglicht werden soll. Wenn das Gesetz (KfiHG) verabschiedet wird, können vor diesen Kammern auch die Schriftsätze in englischer Sprache eingereicht werden und die Urteile werden in englischer Sprache abgefasst. Dies würde Deutschland als Gerichtsstandort international wesentlich attraktiver machen und für viele Unternehmen eine Alternative zu internationalen Schiedsverfahren eröffnen. Bis dahin bleibt zu hoffen, dass sich noch weitere Gerichte dem Vorbild des Oberlandesgerichts Köln anschließen.
Dr. Thomas Rinne, v. Einem & Partner (Frankfurt)
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