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Gefährlicher Doppelgänger: FX-Ladder-Swap der Deutschen Bank – der gefährlichere Zwilling des CMS Spread-Ladder-Swaps

(lifePR) (München, )
2011 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Deutsche Bank wegenFehlberatung eines Mittelständlers verurteilt. Grund war ein CMS-Spread-Ladder-Swap. Der Vertriebdieses Swaps führte zum Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bank. Der Vorsitzende des XI. Zivilsenat des BGH ,Dr. Wiechers, fand damals deutliche Worte: Der CMS Spread-Ladder-Swap sei bewusst zum Nachteil des Kunden gestaltet. Die mit ihm einhergehenden Risiken seien ruinös. Das Geschäft sei eine Wette der Deutschen Bank gegen die von ihr beratenen Kunden. Wenn man die Beratungsanforderungen bei einem derartigen Geschäft als prohibitiv hoch bezeichne, so könne dies sein.

Seither sah sich die Deutsche Bank mit einer Klagewelle wegen zahlreicher weiterer von ihr vertriebener Swaps ausgesetzt. Die Rechtsstreite insbesondere um Harvest Swap, LSM Swap & Co. führten zu zahlreichen Verurteilungen, obwohl die Risiken hier teilweise deutlich begrenzter waren. Zuletzt erkannte die Deutsche Bank in einem Rechtsstreit vor dem OLG Düsseldorf sogar die gegen sie erhobenen Schadensersatzansprüche an.

Umso erstaunlicher ist es, dass es bislang in Bezug auf eine weitaus gefährlichere Variante von Swap, dem FX-Ladder-Swap, vergleichsweise ruhig geblieben ist.

Beim FX-Ladder-Swap handelt es sich um dieselbe Grundkonstruktion wie beim CMS Spread-Ladder-Swap. Der Kunde verpflichtet sich zu einer variablen Zinszahlung, bei dem der vom Kunden zu zahlende Zinssatz sich jeweils ausgehend vom Zinssatz der Vorperiode berechnet. Diese sog. Leiter (engl. Ladder) bewirkt, dass sich für den Kunden negative Entwicklungen aufsummieren. Auf diese Weise werden sehr schnell immens hohe Zahlungen des Kunden erreicht.

Der Unterschied des FX-Ladder-Swap zum CMS Spread-Ladder-Swap liegt darin, dass der variable Zinssatz nicht von der Zinsdifferenz zwischen zehn- und zweijährigen Zinsen, sondern an die Entwicklung eines Wechselkurses anknüpft. Dabei ist, wie beispielsweise bei dem zeitgleich von der UniCredit (HVB) vertriebenen Currency Related Swap, die Zinsformel so gestaltet, dass der Kunde Währungsoptionen an die Bank verkauft, also als Versicherer der Bank auftritt.

Man kann den FX-Ladder-Swap mit guten Gründen als den gefährlicheren Zwilling des CMS Spread-Ladder-Swap bezeichnen. Es ist leicht vorstellbar, welche extremen Schäden die Kunden, deren FX-Ladder-Swap auf den Wechselkurs EUR / CHF aufbaute, infolge der anhaltenden Stärke des CHF erlitten haben. Das Erschreckende daran: Die Deutsche Bank hat den FX-Ladder-Swap noch im Jahr 2008 vertrieben, also zu einem Zeitpunkt, in dem bereits Klagen wegen des CMS Spread-Ladder-Swaps anhängig waren.

Angesichts der deutlichen Worte des BGH bereits zum CMS Spread-Ladder-Swap stehen die Chancen für die betroffenen Kunden gut, sich erfolgreich gegen FX-Ladder-Swaps zur Wehr zu setzen. Sofern der Abschluss des Geschäfts vor dem 04.08.2009 erfolgte, kann es mit Blick auf eine mögliche Verjährung sinnvoll sein, die Zahlungen unmittelbar einzustellen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Georg Jäger, Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
Rössner Rechtsanwälte
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