Demgegenüber muss ein Erbe von Geldvermögen den Nachlass (von den Freibeträgen abgesehen) vom ersten Euro an besteuern. Und wegen dieser unterschiedlichen Behandlung hat das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Regelungen beleuchtet. Zwar sind bestimmte Privilegierungen aus übergeordneten Gesichtspunkten (Stichwort: Erhalt von Arbeitsplätzen) nicht per se verfassungswidrig. Für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz hält das Gericht aber den Umstand, dass Erben von Kleinunternehmen (de facto 90 % aller Unternehmen in Deutschland) gar keinen Nachweis liefern müssen, ob sie Arbeitsplätze erhalten. Zudem ist es aus Sicht des Gerichts nicht vertretbar, dass auch Erben von großen und sehr großen Familienunternehmen von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Wo die Grenze zwischen mittleren und großen Unternehmen liegt, muss der Gesetzgeber nun bis zum 30. Juni 2016 definieren. Bis dahin bleibt es bei den bisherigen Regelungen, weshalb Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden können. Allerdings gibt es seit der Verkündung des Urteils keinen Vertrauensschutz mehr in das Fortbestehen der aktuellen gesetzlichen Regelungen. Diese Regelungen sollten nach der Formulierung des Gerichts "nicht exzessiv" ausgenutzt werden - was das bedeutet bleibt allerdings offen.
Autor: Dr. Thomas Rinne
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Dr. Thomas Rinne ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris.