Dieser Umstand lässt an der Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung zweifeln. Darüber hinaus könnten sogar Abweichungen bis zu 20% auftreten, wenn anstelle von Kameras, die nach dem sogenannten PAL-System arbeiten, solche verwendet werden, die nach dem NTSC-System arbeiten. Ein Nachweis darüber, ob nur nach dem PAL-System arbeitende Kameras eingesetzt werden, sei letztlich nicht immer möglich, was zu einer weiteren Abweichungsquelle führe.
Aus juristischer Sicht können diese Mängel im Messverfahren zur Einräumung höherer Toleranzwerte oder sogar zur gänzlichen Unverwertbarkeit der Messung und damit zur Einstellung des Verfahrens führen. Gerade weil die aufgezeigten Fehler bei der Zulassung des Gerätes bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aufgefallen waren oder doch zumindest nicht öffentlich dokumentiert sind, empfiehlt sich daher nach einer erfolgten Videomessung (Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsmessung) immer, diese unbedingt von einem fachkundigen Anwalt überprüfen zu lassen. So lassen sich mögliche Fehler bei der Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung aufdecken und hohe Bußgelder oder ein Fahrverbot noch abwenden.