Die Bank ist in der Regel berechtigt, Sicherheiten nachzufordern. Spätestens wenn die Bank eine Nachbesicherung verlangt, sollten Kunden das Gespräch suchen. Wir warnen z.B. davor, einen eigenständigen Kreditvertrag aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung zu kündigen. Die Rückzahlungssumme wird bei Kündigung sofort zur Zahlung fällig wird. Und das wird aktuell teuer. Ein Gespräch mit der Bank bringt häufig eine Lösung – eine Kündigung wäre kontraproduktiv.
Anders verhält es sich für Geschädigte durch Derivate (Swaps) oder spekulative Geldanlagen. Hier gab es sehr häufig Falschberatungen, die zur Rückabwicklungsmöglichkeit führen können.
Rössner Rechtsanwälte führte als erste Kanzlei finanzmathematische Gutachten in Swap-Verfahren gegen Banken ein. Mit dem ersten Swap-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, gewonnen gegen die Deutsche Bank (2011), schrieb Dr. Jochen Weck Rechtsgeschichte. Rössner Rechtsanwälte vertrat damals das geschädigte Unternehmen Ille. Die Kanzlei befasst sich intensiv mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Swap-Geschäften und vertritt ausschließlich Geschädigte.
Weitere Informationen hier: http://www.impulse.de/...