Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 467330

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Frau Liane Allmann +49 89 9989220
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

PROKON: Hickhack verunsichert Anleger

Ablehnung des Insolvenzantrags möglich?

(lifePR) (München, )
Rolle rückwärts bei PROKON? Das Unternehmen teilt heute, am 17.01.2014, auf seiner Homepage mit, dass ein Insolvenzantrag möglicherweise abgelehnt werden müsste. Gekündigte Genussrechte, so die Argumentation, wären nicht als fällige Forderungen zu bewerten.

Zeitgleich entschuldigte sich PROKON bei seinen Anlegern. Grund für die Entschuldigung war das Schreiben der PROKON vom 10.01.2014. Es sei verständlich, wenn die Anleger versuchten, ihr Geld zu retten, so PROKON. Hintergrund der Entschuldigung ist allerdings ein anderer: Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte nach übereinstimmenden Medienberichten beim Landgericht Itzehoe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen PROKON beantragt. Die Verbraucherschützer sahen in dem PROKON-Schreiben an die Anleger einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). PROKON würde die Anleger massiv unter Druck setzen, heißt es da. In dem PROKON-Schreiben heißt es u.a., dass bei einer Kündigung eine Insolvenz bewusst in Kauf genommen werde.

Nun also die Entschuldigung und angebliches Verständnis von PROKON für die Anleger. Aber: PROKON teilt auf der Unternehmensseite ebenfalls mit: „Tatsächlich können wir in der jetzigen Situation aber keinerlei Rückzahlungen oder Zinsauszahlungen leisten.“ Außerdem sei es möglich, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt werden könnte. Dies sei dann der Fall, wenn die gekündigten Genussrechte im Insolvenzverfahren nicht als fällige Forderungen zu bewerten wären.

Zur Erinnerung: PROKON hatte angekündigt, dass eine Planinsolvenz unvermeidbar wäre, wenn nicht mindestens 95 Prozent des Genussrechtekapitals bis Ende Oktober 2014 im Unternehmen blieben. Die Anleger sollen bis zum 20. Januar 2014 eine entsprechende Erklärung abgeben, ob sie ihre Genussrechte halten oder kündigen werden. Nach Stand vom 17. Januar scheint die angekündigte Insolvenz unvermeidbar, da bereits Anleger Genussrechte in Höhe von mehr als 220 Millionen Euro bei einem Genussrechtskapital von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro gekündigt hatten.

Rechtsanwältin Sarah Mahler, Rössner Rechtsanwälte dazu: „Es scheint Strategie der PROKON zu sein, große Verunsicherung zu schaffen. PROKON will Zeit gewinnen. Angesichts der im Dezember 2013 veröffentlichten Zahlen erscheint uns aber nicht wahrscheinlich, dass das Unternehmen das Ruder herumreißen kann. Deshalb wäre kurzfristiger Erfolg der PROKON wohl eher die künstliche Beatmung eines sterbenden Unternehmens. Die Ankündigung, keinerlei Rückzahlungen oder Zinsauszahlungen leisten zu können, wäre bei nicht nachrangigen Verbindlichkeiten das Eingeständnis der Zahlungsunfähigkeit. Damit könnte auch ein Gläubiger einer solchen Forderung Insolvenzantrag stellen.“

Um Anleger eine Entscheidungshilfe zu geben, hat Rössner Rechtsanwälte unter dem Namen „PROKON transparent“ kostenlos Informationen im Netz zur Verfügung gestellt. Eine weitere Einschätzung der Lage sowie die Antwort auf die bisher 10 am häufigsten gestellten Fragen, finden PROKON-Kunden unter: http://www.roessner.de/prokon

Ansprechpartnerin in der Kanzlei:
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwältin Sarah Mahler
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstraße 4
81925 München
Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33
www.roessner.de, info@roessner.de

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen und institutionelle Anleger bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.

Website Promotion

Website Promotion
Homepage der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte zum Thema PROKON

Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.