Viele dieser Zinswetten entwickelten sich negativ für die Kunden. Häufig waren die unterstellten Prognosen zu optimistisch. Die Indizes waren zudem in die Vergangenheit simuliert worden, d.h. es gab keine Erfahrungswerte. Für den Kunden allerdings war das regelmäßig nicht erkennbar. Auch der anfängliche negative Marktwert, der von der Bank einstrukturiert wurde, war für Bankkunden nicht sichtbar.
Es gibt mittlerweile eine Fülle von Urteilen und Beschlüssen erster und zweiter Instanz, die eine Schadensersatzpflicht der Deutschen Bank für die genannten Produkte feststellten. Zu einer Überprüfung der Depots raten wir dringend noch im Laufe des Jahres 2014. Am 31.12.2014 können erste Ansprüche verjähren, dann ist eine Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen um Längen schwerer.
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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Franz-Josef Lederer, LL.M.
Rössner Rechtsanwälte
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Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.
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