Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 530359

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Veh +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Reiserücktrittsversicherung: Wenn einer keine Reise tut

Wer zu spät storniert, bleibt auf den Kosten sitzen

(lifePR) (Berlin, )
In den kalten Tagen machen viele in Vorfreude auf wämere Temperaturen ihre Urlaubsplanung. Dabei kann der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein, denn bis zum Sommer kann noch viel passieren. So auch in einem Fall, der dem Landgericht (LG) Coburg vorlag.

Der Kläger buchte eine Busreise nach Süditalien und schloss eine Reiserücktrittsversicherung ab. Ungefähr vier Monate vor Reiseantritt musste er sich einer Operation unterziehen, bei der ihm Zehen amputiert wurden. Damit war der Versicherungsfall eingetreten, d.h. bei einer Stornierung der Reise konnte der Kläger die entstandenen Stornokosten von seiner Versicherung ersetzt verlangen. Tatsächlich stornierte er aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Laut dem Urteil des LG Coburg war die unterlassene Stornierung zum Zeitpunkt der ersten Operation auch noch keine leistungsausschließende Obliegenheitsverletzung. Denn solange der Versicherungsnehmer ernsthaft auf eine Genesung hoffen darf, muss er die Reise nicht stornieren, auch wenn dadurch die von der Versicherung möglicherweise zu ersetzenden Stornierungskosten steigen.

Allerdings traten in dem angesprochenen Fall Komplikationen auf, die eine Nachoperation nötig machten. Daher hätte der Kläger zum Zeitpunkt der zweiten OP, zwei Monate vor Reisebeginn, erkennen müssen, dass er die Reise nicht antreten können wird. Somit hätte er dann stornieren müssen. Weil er dies nicht tat, war die Versicherung nicht verpflichtet, die höheren Stornokosten, die bei der Stornierung erst zwei Wochen vor Reiseantritt entstanden, zu übernehmen.

Dr. Christian Bock
Rechtsanwalt
http://www.rsw-beratung.de/

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.