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SWAP-Geschäfte: Finanzkrise treibt Geschädigte weiter in die Schuldenspirale

Umgekehrte Zinsstrukturkurven treiben Kommunen und Mittelstand in die Krise – weitere Verluste drohen

(lifePR) (München/Frankfurt, )
Kommunen, Kommunalversorger und mittelständische Unternehmen, die mit ihren Banken Zinswetten abgeschlossen haben, schlittern durch die aktuelle Finanz- und Kreditmarktkrise in größere Schwierigkeiten. Vor allem denjenigen Kunden, die sich auf die sogenannten Spread-Ladder-Swaps eingelassen haben, droht der finanzielle Gau.

„Die Zinsstrukturkurve hat sich nicht nur abgeflacht, sie hat sich umgekehrt“, kommentiert Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck (Rössner Rechtsanwälte, München). Weck vertritt eine große Zahl an Kommu-nen, Kommunalversorgern und mittelständischen Unternehmen gegen die Deutsche Bank und andere Institute. „Aufgrund der gehebelten Struktur der Derivate tritt damit ein Worst-Case-Szenario ein, also eine desolate Situation“, so Weck.

Auch aus der aktuellen Entwicklung wird deutlich, wie riskant die von den Banken vertriebenen Derivate sind. Während Banken sich vertraglich Ausstiegsrechte vorbehalten, ist der Kunde für eine längere Laufzeit an Produkte gebunden. Eine Kündigung durch den Kunden ist nicht möglich. Lediglich durch Zahlung eines hohen Auflösungsbetrages könnten die Derivate beendet werden. Ein Worst-Case-Scenario, wie es jetzt droht, wurde den Kunden der Banken bei der Beratung nicht dargestellt.
Allein mit der Deutschen Bank haben rund 200 Kommunen und 500 Mittelständler CMS-Spread-Ladder Swaps abgeschlossen. In vielen Fällen führten diese Swaps zu schweren Verlusten der Bankkunden, was eine Klagewelle gegen die Deutsche Bank auslöste. In vielen der bereits verhandelten Fällen verurteilten die Richter die Deutsche Bank wegen Falschberatung zu Schadensersatzzahlungen an die Swap-Geschädigten.

Noch in diesem Jahr werden viele der verlusttreibenden Swap-Verträge verjähren. Damit beschränkt sich die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Banken vorzugehen. „Es gibt eine realistische Chance, zumindest einen Teil des investierten Geldes zurückzuholen. Ich rate den Geschädigten dringend an, sich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen, um die Chancen und die Risiken abzuklären“, so Weck.

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