Banken und Anlageberater können für die Schäden der Anleger in Anspruch genommen werden. Sie hätten über die Risiken der Fonds umfassend aufklären müssen. Insbesondere musste den Kunden mitgeteilt werden, dass offene Immobilienfonds schließen und die Rückzahlung aussetzen können. Auch die Information über das Risiko der Abwicklung ist ein Muss, wenn nicht ausreichend Liquidität zur Auszahlung vorhanden ist. Schließlich darf das Totalverlustrisiko oder die Zahlung von Provisionen nicht verschwiegen werden.
Wegen der Verjährungsproblematik sollten Schadensersatzansprüche umgehend geprüft werden.
RA Franz-Josef Lederer
Rössner Rechtsanwälte, München
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