Der LSM Swap ist ein strukturierter Zinsswap, der auf den Deutsche Bank Long Short Momentum Index bezogen ist. Dem LSM Index liegt eine computergestützte Handelsstrategie zugrunde, bei der rein fiktive Käufe und Verkäufe in Aktien, Anleihen und Rohstoffen erfolgen sollen. Die Zahlungspflichten des Kunden hängen von der Entwicklung und der Zusammensetzung des LSM Index bzw. seiner Unter-Indizes ab.
Die Deutsche Bank hat auch den den LSM Swap modelliert und sich dabei eine eigene Gewinnmarge einstrukturiert, die sie sofort mit Vertragsschluss durch entsprechende Gegengeschäfte verdient hat. Die Deutsche Bank hat somit im Sinne des Urteils des BGH vom 22.03.2011 (Az.: XI ZR 33/10) „die Konditionen des Swap-Vertrages bewusst so strukturiert, dass dieser zu Vertragsbeginn einen negativen Marktwert aufwies. ... Diesen Vorteil konnte sie sich durch Hedge-Geschäfte aufkaufen lassen. … Der anfängliche negative Marktwert ist damit Ausdruck eines schwerwiegenden Interessenskonflikts.“
Rössner Rechtsanwälte hält den LSM Swap für Privatanleger als generell ungeeignet und hat entsprechende Schadensersatzklagen in die Wege geleitet. Die Deutsche Bank befindet sich beim Vertrieb des LSM Swaps in schwerwiegenden Interessenskonflikten. Die Bank hat die Indexbedingungen so gestaltet, dass sie auf die Indexentwicklung Einfluss nehmen kann. Sie hat sich zudem eine versteckte Gewinnmarge einstrukturiert. Schließlich hat die Deutsche Bank den gesamten LSM Index erst nach Beginn der Finanzkrise entwickelt, wenngleich sie dies in Ihren Produktunterlagen falsch darstellte. Bei Marktturbulenzen, wie die Finanzkrise sie mit sich brachte, konnte mit dem LSM Swap nur die Deutsche Bank selbst gewinnen.
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Georg Jäger, Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
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