1. Ladung zu Gesellschafterversammlungen
Mit Schreiben vom 04.07.2016 hat die EURO GRUNDINVEST Consulting GmbH ihre Anleger zur Durchführung mehrerer Gesellschafterversammlungen für die Fondsgesellschaften
Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG
Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co. KG
Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG
Euro Grundinvest Deutschland 20 GmbH & Co. KG
für den 21.07.2016 in der Zeit zwischen 12:00 und 18:00 Uhr geladen. Dem vorangehen soll nach Mitteilung der EGI in der Zeit zwischen 09:00 und 12:00 Uhr eine Informationsveranstaltung.
Nach Mitteilung der EGI soll zunächst im Rahmen einer Informationsveranstaltung ein „Gesamt-Sanierungskonzept“ vorgestellt werden. Dieses soll neben der Aufnahme neuer Gesellschafter (Kommanditisten und Komplementäre) in die einzelnen Fondsgesellschaften und der Änderung des Gesellschaftsvertrages auch die geordnete Abwicklung der Fondsgesellschaften bis in das Jahr 2018 zum Inhalt haben.
Begründet wird diese Maßnahme, insbesondere die Aufnahme neuer Gesellschafter, mit „steuer- und gesellschaftsrechtlichen Erwägungen“ und damit, dass sich die Gründungsgesellschafter der Fonds derzeit einer großen Zahl an Klageverfahren ausgesetzt sehen, welche deren wirtschaftlichen Bestand gefährden und welche zum Ausscheiden der bisherigen Gesellschaften aus den Fonds führen können.
Mit dem Schreiben der EGI beigefügten Weisungsformular bietet diese zudem bereits im Vorfeld die Möglichkeit an, die OVT Odeon Verwaltung- und Beteiligungstreuhand GmbH & Co. KG mit der Wahrnehmung der Stimmrechte zu beauftragen.
2. Bisherige außergerichtliche Verhandlungen
Erstmals am 14.06.2016 kam es zwischen Rössner Rechtsanwälte und Vertretern der EGI-Gruppe, in Person ihres ständigen Prozessvertreters und Mitarbeitern der Knoll Restructuring Group sowie Herrn Pellny zu einem außergerichtlichen Gespräch.
Zu diesem hatte die EGI geladen um gemeinsam die Möglichkeiten einer gütlichen Erledigung der zahlreichen – ausschließlich erfolgreich verlaufenden – rechtshängigen Klageverfahren zu erörtern. Dabei teilte die EGI mit, dass diese mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes beschäftigt sei, welches kurzfristig übersandt und dann zur Diskussion der Parteivertreter gestellt werde. Die Überlassung eines Konzepts unterblieb in der Folge ebenso wie die Nennung konkreter Einigungsbedingungen. Zudem ist deutlich zu machen, dass die Knoll Restructuring Group ausschließlich im Interesse der EGI und deren Geschäftsführung tätig wird.
Die nun einberufene Gesellschafterversammlung fand in dem Gespräch ebenso wenig Erwähnung, wie der beabsichtigte Austausch der verklagten Gründungsgesellschafter und die Änderung des Gesellschaftsvertrages. Dies zeigt, dass die Interessen der Anleger hier keine Rolle spielen.
3. Einschätzung
Unserer derzeitigen Einschätzung nach beabsichtigt die EGI gerade nicht die Erarbeitung eines für alle Anleger annehmbaren Sanierungskonzeptes.
Der beabsichtigte Austausch der Gründungsgesellschafter deutet vielmehr darauf hin, dass die Verantwortlichen anstreben, die verklagten und bereits rechtskräftig verurteilten Gründungsgesellschafter aus den Fondsgesellschaften heraus zu lösen, um diese im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abzuwickeln. Damit wären den Klägern nicht nur die Haftungsgegner wirtschaftlich entzogen; auch bestünde keinerlei Handhabe mehr, die Verantwortlichen zur Herausgabe von Informationen und Unterlagen zu bewegen um Einblicke in die Fondsgesellschaften und die Verwendung von Geldern zu erhalten. Die Auflösung der Gesellschaft über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren wäre den Verantwortlichen somit ohne jegliche Kontrollmöglichkeit von außen möglich. In dieser Zeit bestünde die Gefahr, dass Gelder unkontrolliert in verschiedene Kanäle fließen und hiervon allein die Geschäftsführung und die unmittelbaren Gesellschafter der EGI-Gruppe profitieren. Dies mindert im Ergebnis auch die Aussichten der Anleger auf Rückerhalt ihrer Einlage. Zudem begründet die bislang von der EGI erstrebte Poollösung den Verdacht einer treuwidrigen Vermischung verschiedener Vermögenswerte.
4. Handlungsempfehlung
Die EGI verlangt von ihren Anlegern die Zustimmung eines Sanierungskonzeptes, welches bis zum heutigen Tage weder den Anlegern, noch uns vorgelegt wurde. Dieses soll erst drei Stunden vor der tatsächlichen Abstimmung hierüber vorgestellt werden. Die Gefahr einer Überrumpelung ist deutlich erkennbar. Damit soll offensichtlich eine sorgfältige Aufarbeitung der Vergangenheit verhindert werden.
Wir raten daher dringend davon ab, einem von der EGI vorgeschlagenen Beschlussantrag zuzustimmen.
Wir raten weiter dringend davon ab, die Treuhänderin mit der Ausübung der Stimmrechte zu beauftragen.
Wir empfehlen den Anlegern stattdessen, ihre Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung selbst auszuüben oder einheitlich durch uns ausüben zu lassen.
5. Kosten:
Zusätzliche Kosten entstehen unseren Mandanten durch eine Vertretung durch uns in der Gesellschafterversammlung nicht.
6. Fazit:
Unserer Auffassung nach dürfen die Gesellschaften und der Geschäftsführer der EGI-Gruppe nicht weiter undurchsichtig und unkontrolliert die Geschäfte fortführen. Wir werden mit unseren Maßnahmen so lange fortfahren, bis vollkommene Transparenz hergestellt ist. Wenn wir aufgrund der Vollmachten Einfluss auf die Beschlusslage der Fondsgesellschaften haben, beabsichtigen wir daher durch entsprechende Gesellschafterbeschlüsse unter anderem
- die Geschäftsführung zu mehr Transparenz in den Geschäftsvorgängen zu verpflichten,
oder diese auszutauschen.
- die Erarbeitung und Finanzierung eines transparenten, nachvollziehbaren und für alle Anleger fairen Sanierungskonzeptes zu erzwingen.
- die Gründung eigener Kommanditisten und/oder Treuhänder für die Fondsgesellschaften um Einfluss- und Einsichtnahmemöglichkeiten der Anleger herzustellen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.