Gegenstand des Verfahrens am 08.02.2011 war das Verfahren des mittelständischen Unternehmens Ille, das durch den Abschluss eines Spread Ladder Swaps einen Schaden in Höhe von 540.000 Euro erlitten hatte. Das Landgericht Hanau und das Oberlandesgericht Frankfurt hatten die Klage abgewiesen. Als Begründung wurden die eigenen Erkenntnismöglichkeiten der für das Unternehmen handelnden Personen bezüglich der Funktionsweise herangezogen. Schriftliche Hinweise auf ein "theoretisch unbegrenztes Verlustrisiko" wurden damals als ausreichend bewertet. Die Strukturen und Funktionsweisen ließ des Spread Ladder Swaps ließen die Gerichte bis dahin unberücksichtigt.
Das Verfahren vor dem BGH ist von besonderer Bedeutung, da die Rechtsprechung der unteren Instanzen zu Swap-Geschäften nach wie vor uneinheitlich ausfällt. Federführender Rechtsanwalt Dr. Weck (Senior-Partner bei Rössner Rechtsanwälte und Ille-Vertreter) dazu: "Wir gehen davon aus, dass nach der Verkündung des BGH der Anlegerschutz auch im Bereich Investmentbanking ausgeweitet wird. Damit wird es für die Banken auf jeden Fall schwerer werden, hochspekulative Produkte an Unternehmer oder Privatpersonen zu verkaufen".