Wenn Kinder oder nahe Angehörige Vorzug erhalten sollen
Gerade wenn die Trennung tatsächlich in einer Scheidung enden soll, möchten viele getrennt Lebende, dass ihr Ex-Partner im eigenen Todesfall nichts oder aber so wenig wie möglich von den hinterlassenen Vermögenswerten erhält.
Dies scheitert allerdings oft an einer kleinen Hürde. Denn formal besteht die Ehe auch im Trennungsjahr fort, was sich auf das Erbrecht auswirkt: Der Ehegatte hat im Todesfall – wenn kein anderslautendes Testament besteht – stets einen gesetzlichen Erbanspruch, der einen hohen Anteil am Gesamtnachlass ausmacht.
Die einfache Lösung: Pflichtteil durch ein Testament
Doch gerade in der Erstellung eines Testaments liegt der Schlüssel, um den gesetzlichen Erbanspruch des Noch-Ehepartners einzuschränken. Denn getrennt Lebende haben stets die Möglichkeit, in einem Testament andere Personen als ihren Ex-Partner als Erben einzusetzen. Die Folge: Der Ex-Partner hat damit nur noch Ansprüche auf den so genannten Pflichtteil, der nur die Hälfte dessen Wert ist, was die ansonsten gültige gesetzliche Erbfolge dem Ex-Partner zubilligen würde.
Die Handlungsaufforderung ist daher eine einfache: Schon während der Trennung sollten der „Scheidungsfahrplan“ und auch die Folgen der Trennung mit dem späteren Scheidungsanwalt, der idealerweise Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht zugleich ist, geklärt werden. So können von vornherein die größten Risiken und Nachteile ausgeschlossen werden.
Andreas Jäger
Rechtsanwalt und Mediator,
Fachanwalt für Erbrecht,
Fachanwalt für Familienrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de