Welche Möglichkeiten es hier gibt und worauf man besonders achten muss, zeigt der von der Kanzlei Budzowska Fiutowski & Partners (Krakau, Polen) vorgelegte Leitfaden zur Wirtschaftstätigkeit in Polen.
Die Kanzlei mit Sitz in Krakau und Büro in Warschau ist spezialisiert auf wirtschaftsrechtliche Fragestellungen und berät schwerpunktmäßig ausländische Unternehmen, die den Markteintritt in Polen wagen wollen.
Benedykt Fiutowski und Dr. Anna Mi tal, beide spezialisierte Wirtschaftsrechtler, wissen wo der Schuh bei den meisten Unternehmen drückt. "Die Unternehmen brauchen oft zur Erklärung eine rechtsvergleichende Darstellung der wirtschaftsrechtlichen Themen, so dass sie sensibel für die Rechtsproblematiken in Polen werden", so Benedykt Fiutowski, Partner der Kanzlei Budzowska Fiutowski & Partners.
Dr. Anna Mi tal dazu: "Gerade für mittelständische Unternehmen und Unternehmen aus dem handwerklichen Bereich ist es existenziell wichtig, sich vor irreversiblen Fehlinvestitionen zu schützen - deshalb haben wir zur ersten Orientierung den Leitfaden erstellt, der natürlich auch die Angst vor einem Markteintritt nehmen, also Berührungsängste abbauen soll."
Die Kanzlei Budzowska Fiutowski & Partners ist Gründungsmitglied von Eurojuris Polska, Korrespondenzmitglied von Eurojuris International und arbeitet verstärkt mit dem deutschen Verband, dem Eurojuris Deutschland e. V., zusammen. Die Kanzlei hat durch Ihre Mitgliedschaft im Eurojuris-Netzwerk Zugriff auf das Wissen von mehr als 5.500 Rechtsanwälten in Europa.
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