Dem Unternehmen wurde ein sog. FX Linked Swap mit dem Versprechen auf Zinsoptimierung verkauft. Dieser wechselkursbasierte Swap orientierte sich am Verhältnis Euro und Schweizer Franken. Der drohende Schaden für das Unternehmen daraus beträgt ca. 1,1 Mio. Euro.
Thomas Ziegler, Vorstand des geschädigten Unternehmens: "Die Bank hat die seit Jahren bestehende Geschäftsbeziehung zwischen uns ausgenutzt, um uns ein hochriskantes Produkt zu verkaufen. Wir sind sehr enttäuscht und haben die aktive Geschäftsverbindung zur Bank beendet".
Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, die den Fall betreut, geht zuversichtlich in den Rechtsstreit mit der Bank. "Dieses Produkt ist insgesamt eine riesige Mogelpackung. Wir werfen der Bank Sittenwidrigkeit, arglistige Täuschung sowie schwere Beratungsfehler vor. Die Bank hat dem Kunden ein Produkt verkauft, das ihm nichts nützt, das sie zu seinem Nachteil konstruiert hat und bei dem der Kunde alles verlieren kann. Mit kundenorientierter Beratung hat das nicht das Geringste zu tun", so Dr. Michael Schick, betrauter Anwalt in der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte.
Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte hatte in einem ähnlichen Fall am 22. März 2011 das richtungsweisende Urteil vor dem Bundesgerichtshof erstritten, in dem die Deutsche Bank zu vollem Schadensersatz verurteilt worden ist. Auch damals ging es um ein mittelständisches Unternehmen, das mit dem Argument der Zinsoptimierung in den Geschäftsabschluss gelockt wurde.