Was ist passiert? Von der HypoVereinsbank in den Jahren bis 2008 sog. Cross Currency Swaps intensiv an Freiberufler vertrieben. Ein Vertriebsverhalten, welches branchenuntypisch war. Bei Swaps handelt es sich um ursprünglich aus dem Unternehmenskundengeschäft stammende Finanzinstrumente, die es einem Unternehmen ermöglichen sollten, die Unternehmensfinanzierung wirtschaftlich von feste auf variable Verzinsung bzw. umgekehrt umzustellen. Die HypoVereinsbank vertrieb Cross Currency Swaps hauptsächlich als Alternative zu einer Geldanlage. Der Kunde solle Festgeld anlegen und könne durch den ergänzenden Cross Currency Swap zusätzliche Erträge generieren. Im Zuge der Swaps werden dann am Ende der Laufzeit Zahlungen in einer Höhe ausgetauscht, die ein Vielfaches des angelegten Festgelds betrugen. Das Ergebnis: enorme Schäden. Der Kunde läuft aufgrund des Währungsrisikos nicht nur Gefahr des Totalverlustes, sondern hat zudem ein unbegrenztes Spekulationsrisiko.
Für die Geltendmachung eines Anspruches auf Schadensersatz gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Abschluss. Aus diesem Grund droht akute Verjährung für alle Geschäfte, die ab 2007 abgeschlossen wurden. Die Chancen auf Schadensersatz stehen gut, da die Geschäfte aufgrund der Höhe der Verlustrisiken zumeist für einen auch gut situierten Privatkunden vollkommen ungeeignet waren. Oftmals wurde auch nicht ausreichend über den Produktcharakter aufgeklärt.
In einem Urteil vor dem LG München I (Az. 35 O 6511/08) wurde beispielsweise die HypoVereinsbank zur Zahlung eines 100%igen Schadensersatz verklagt. Weitere Informationen zu dem Thema und der Wirkungsweise eines CCS erhalten Sie unter allmann@roessner.de
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