Der Verkauf der Spraed-Ladder-Swaps erfolgte unter Verstoß gegen die so genannte anleger- und objektgerechte Beratung. Aus diesem Grund bestehen Rückabwicklungs- bzw. Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank.
Für die Abschlüsse aus Ende 2004/Anfang 2005 zeichnet sich nach einer Garantiezahlung im ersten Jahr und kleineren Verlusten im zweiten Jahr nunmehr die Schieflage der Anlage immer deutlicher ab. Durch die aktuelle Zinsentwicklung werden die entstehenden Ausgleichszahlungen zu Lasten der Kunden immer höher. Viele Anleger haben darauf schon reagiert, aber eine hohe Zahl Geschädigter wartet die weitere Entwicklung ab und hofft auf Besserung. Dies ist aufgrund der Berechnungsformel zu Gunsten der Bank aber kaum möglich. Tritt die erhoffte Verbesserung nicht ein, besteht ab Ende 2007 ein Verjährungsrisiko und damit der Verlust von Schadensersatzansprüchen bei gleichzeitiger Verpflichtung zur weiteren Leistung der Ausgleichszahlungen.
„Nach §37a WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) läuft bei Schadensersatzansprüchen aufgrund fehlerhafter Anlageberatung eine kenntnisunabhängige Verjährungsfrist“, so Dr. Jochen Weck von Rössner Rechtsanwälte in München. „Das führt dazu, dass Schadensersatzansprüche stichtagsbezogen zum Abschluss des Spread-Ladder-Swaps drei Jahre nach dessen Abschluss verjährt sind, also nicht mehr geltend gemacht werden können“, so Weck, der bereits viele Geschädigte vertritt, weiter.
„Die Banken haben aufgrund der Verjährungsproblematik eine Strategie entwickelt, die genau darauf abzielt, sich durch Verjährung aus der Affäre zu ziehen. Die Banken versuchen derzeit, sich mit allen Mitteln gegen die erhobenen Ansprüche zu wehren und damit die Hürden für eine Inanspruchnahme für die Kunden so hoch wie möglich zu legen. Dadurch werden viele Kunden abgeschreckt. Die Vielzahl der Ansprüche wird voraussichtlich im Jahr 2008 verjähren. Verzögerungsstrategien der Banken gehen also im Laufe des nächsten Jahres auf, wenn die Geschädigten nicht schnell reagieren“, führt Weck aus.
Dr. Jochen Weck ist Partner der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Rössner Rechtsanwälte in München und vertritt ausschließlich geschädigte Unternehmen. Weiteres Informationsmaterial zu dem Thema wird auf Anforderung unter info@roessner.de kostenlos versandt.
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