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Patentfonds in der Krise – Drastische Laufzeitverlängerungen drohen

(lifePR) (München, )
Unter dem Begriff der Patentfonds werden meist von Banken aufgelegte, geschlossene Fonds verstanden. Diese sichern sich die Rechte an Patenten, um sie anschließend zu verwerten.

Zu den in Deutschland aufgelegten Patentfonds zählen der Patent Select I und II. Vertrieben wurden beide durch die Deutsche Bank. Der Patent Invest I wurde durch die Credit Suisse und die Alpha Patentfonds 1 bis 3 wurden durch die Vevis Gesellschaft für Vermögenswerte mbH & Co.KG vertrieben. Hinter den letztgenannten Fonds steht die österreichische Euram Bank.

Das Prinzip ist immer ähnlich: Fonds kaufen ein Portfolio von Patenten zusammen, die ihrer Meinung nach ein großes Vermarktungspotenzial haben. Dabei greifen die Fondsgesellschaften zumeist auf spezialisierte Dienstleister zurück, die bei der Auswahl, Bewertung und Verwertung der Patente unterstützend tätig sein sollen.

Die ursprünglich angestrebte Praxis des Verkaufs von Patenten am Markt ist mittlerweile nicht mehr durchzusetzen. Stattdessen werden Patentverwertungen überwiegend in Form von Lizenzabschlüssen vorgenommen. Dies trifft die Anleger von Patentfonds hart.

Die Beteiligungen an den Patentfonds wurden den Investoren zumeist durch eine kurze Laufzeit von etwa 4 Jahren schmackhaft gemacht. Die prospektierte Laufzeit wurde bereits von ersten Patentfonds auf bis zu 16 Jahre nach Vertragsschluss erhöht. Gleichzeitig bleiben die Ausschüttungen weit hinter den prospektieren Zahlen zurück. Das führt zu einem erhöhten Haftungsrisiko der Anleger.

Aufgrund der unbefriedigenden Performance der Patentfonds rückt daneben immer mehr die Frage in den Vordergrund, inwieweit die aktuelle Entwicklung bereits bei Auflage der Fonds absehbar war. Besonders kritisch ist zu hinterfragen, ob bei den ins Portfolio aufgenommenen Patenten seriöse Auswahlkriterien angewendet wurden.

Auch ob in den Emissionsprospekten und bei der Beratung eine ausreichende Aufklärung über die spezifischen Risiken bei Patentfonds erfolgte, ist fraglich.

Anleger sollten daher prüfen, ob es Ausstiegsmöglichkeiten aus den Fonds gibt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Sarah Mahler, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33
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