"Eine Auslandskrankenversicherung gehört bei jeder Reise ins Gepäck - das bestätigen auch Verbraucherschützer", erklärt Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement ERV. "Bereits in Ländern wie Österreich oder Italien können auf Reisende zusätzliche Kosten für medizinische Behandlungen anfallen - in Fernreisezielen wie den USA sogar bis zu mehreren tausend Euro für ein paar Tage Krankenhaus-Aufenthalt."
Für medizinische Behandlungen innerhalb der Europäischen Union übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungskarte. Reisende sollten aber beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur den deutschen Krankensatz erstatten. Bei teuren Privatbehandlungen müssen Reisende im Zweifelsfall die Differenz selbst übernehmen. Umfangreichen Schutz bietet die Auslandskrankenversicherung der ERV, die notwendige ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland erstattet. Zusätzlich versorgt die ERV Reisende über die Medizinische Notfall-Hilfe auch mit wertvollen Informationen zur ärztlichen Versorgung im Land oder unterstützt Reisende, wenn ihre Arzneimittel abhanden gekommen sind.
Entscheidender Unterschied beim Krankenrücktransport
Wichtiger Bestandteil der Auslandskrankenversicherung der ERV ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport - nicht nur, für den Fall dass die medizinische Versorgung vor Ort nicht ausreicht, sondern auch wenn der Patient seine Genesung lieber in einem heimischen Krankenhaus im Kreise seiner Familie fortsetzen möchte. Beim medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport kann der Patient gemeinsam mit den Ärzten der Versicherung über einen Rücktransport entscheiden. Sofern er transportfähig ist, kann er selbst mitbestimmen, ob er nach Hause transportiert werden möchte - selbst wenn er im Ausland behandelt werden könnte. Bei medizinischer Notwendigkeit wird der Rücktransport nur übernommen, wenn vor Ort keine adäquate Behandlung gewährleistet ist. "Reisende können sich ausschließlich über eine private Auslandskrankenversicherung für den Fall eines Rücktransports absichern, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht", erklärt Esther Grafwallner.