Jetzt entfallen bei RundumSorglos Business teilweise die bislang begrenzten Versicherungssummen. So gilt in der Dienstreise-Krankenversicherung, wie bei der Absicherung von großen Unternehmen, nun eine unbegrenzte Versicherungssumme. Die Summen in der Soforthilfe-Versicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung sowie der optionale Reisegepäck-Versicherung bleiben unverändert. Bei diesem Produkt ist eine namentliche Nennung der Reisenden nicht notwendig. Mittelständische Unternehmen kommen mit RundumSorglos Business ihren Fürsorgepflichten - neben § 618 BGB, ungeschriebene Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag - bei Geschäftsreisen ihrer Mitarbeiter optimal nach.
Der Vertrieb von RundumSorglos Business wurde kürzlich für den gesamten Maklermarkt geöffnet. Das Produkt kann jetzt über ein in den Webauftritt von Vertriebspartnern integrierbares "Online-Abschluss-Tool" bequem abgeschlossen werden.