Urlauber, die in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sollten bis 31. Dezember 2012 ihren Auslandsreisekrankenschutz überprüfen. Laut Angaben des Bundesversicherungsamtes dürfen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten ab diesem Datum keine kostenlose private Reisekranken-Versicherung mit weltweiter Gültigkeit mehr anbieten. Die gesetzlichen Kassen müssen bestehende Kooperationen mit privaten Versicherungsunternehmen bis zum 31. Dezember 2012 beenden. Um auch nach dem Stichtag auf Reisen vor hohen Kosten bei medizinischen Behandlungen geschützt zu sein und im Notfall in die Heimat zurücktransportiert zu werden, empfiehlt die ERV, der Reiseversicherer der ERGO, den Abschluss einer privaten Reisekranken-Versicherung.
Leistungen der gesetzlichen Kassen
Bei Reisen innerhalb der Länder oder in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, sind Urlauber zwar weiterhin über die Europäische Krankenversicherungskarte abgesichert. Diese erstattet die Kosten für medizinische Behandlungen allerdings nur bis zur Höhe des deutschen Satzes. Die Reisekranken-Versicherung der ERV übernimmt hingegen die mögliche Differenz bei höheren Sätzen. Bei Reisen außerhalb Europas müssen gesetzlich Versicherte die Kosten für Behandlungen stets selbst bezahlen, wenn sie keine Reisekranken-Versicherung abgeschlossen haben. Auch den medizinischen Rücktransport übernehmen die gesetzlichen Kassen grundsätzlich nicht.
Esther Grafwallner, Reiseexpertin der ERV, empfiehlt deshalb, rechtzeitig vorzusorgen, denn nicht nur die Kosten können Urlaubern auf Reisen Sorgen bereiten: "Viele unserer Kunden sind froh über unsere Hilfe im Notfall. Unsere Notrufzentrale steht Reisenden jeden Tag 24 Stunden im Ernstfall mit Rat und Tat zur Seite. Die erfahrenen Mitarbeiter organisieren den medizinischen Rücktransport, wissen, wo der nächste deutsch- oder englischsprachige Arzt am Urlaubsort zu finden ist oder stellen eine Kostenübernahmegarantie aus, wenn der Versicherte in einem Krankenhaus behandelt werden muss."
Abgeschlossen werden kann eine Reisekranken-Versicherung, entweder in einer Einmal- oder Jahres-Variante, online auf www.erv.de im Reisebüro, über Makler oder Vertreter des ERGO-Konzerns.
Aus dem Leben gegriffen
Welche Konsequenzen ein Unfall im Ausland haben kann und wie die ERV in diesem Fall geholfen hat, zeigt dieser Fall:
Der Urlaub in den USA wurde für Frau B. binnen Sekunden zu einem Albtraum. Eigentlich wollte sie zusammen mit ihrem Ehemann Kalifornien entdecken und ihren dort lebenden Sohn besuchen. Ein schrecklicher Autounfall änderte jedoch alles auf einen Schlag. Bei einem Ausflug kam Familie B. auf einer Landstraße ein Auto entgegen. Der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und schleuderte quer vor ihr Auto. Frau B. erlitt schwerste innere Verletzungen und Brüche. Zwei Monate lag sie in der Klinik in USA. Ohne Reiseversicherung für die USA hätte sie 3,3 Millionen US-Dollar selbst bezahlen oder auf die notwendigen Behandlungen verzichten müssen. Die Notrufzentrale der ERV stand der Familie tatkräftig zur Seite und kümmerte sich um alles.
Gleich nachdem der Notruf einging, kontaktierten die Mitarbeiter den behandelnden Arzt vor Ort und faxten eine Kostenübernahmegarantie. So war sichergestellt, dass bei Frau B. sämtliche notwendigen Behandlungen ausgeführt wurden. An einen Rücktransport war vorerst nicht zu denken. Die Notrufzentrale tauschte sich regelmäßig mit den amerikanischen Ärzten aus. Erst nach zwei Monaten war Frau B. für den Rücktransport stabil genug. Nach Abwägung sämtlicher Risiken organisierte die Notrufzentrale der ERV einen Ambulanzflieger aus Deutschland. Nach 15 Stunden landete dann schließlich der LearJet 35 auf dem Frankfurter Flughafen. Von dort aus wurde Frau B. in eine Klinik in der Nähe ihres Wohnorts verlegt. Inzwischen geht es Frau B. wieder besser, wie ihr Ehemann in einem Dankesbrief an die ERV berichtete.