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Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM)

Naumburger Kirchenmusiker akzeptiert Strafbefehl

Verfahren um Kinderporno-Vorwürfe gegen Domkantor

(lifePR) (Magdeburg, )
Der Naumburger Domkantor Detlef S. wird den gegen ihn erlassenen Strafbefehl wegen Besitz von Kinderpornografie annehmen. Das teilte der 56-Jährige dem zuständigen Superintendenten Reinhard Voitzsch mit. Der Kirchenmusiker hatte zuvor das Vorhandensein entsprechender Dateien eingeräumt. Mit dem verhängten Strafbefehl und der damit verbundenen Geldstrafe gilt Detlef S. nicht als vorbestraft.

„Es ist gut, wenn dass das Verfahren nun zum Abschluss kommt. Andererseits macht es betroffen, dass ein beliebter und geschätzter Mitarbeiter Interesse an Kinderpornografie gezeigt hat. Eine Konsequenz aus dem Fall ist für mich – auch wenn das Verfahren im Rahmen eines Strafbefehls bleibt – dass der Domkantor künftig nicht mehr in der kirchlichen Arbeit mit Kindern tätig sein kann. Weitere Konsequenzen sind zu prüfen“, sagt Reinhard Voitzsch, Superintendent des Kirchenkreises Naumburg-Zeitz. „Das ist sehr betrüblich, denn der Domkantor hat mit seiner Arbeit – insbesondere auch mit seiner Kinderchorarbeit – in Naumburg und der Kirchenprovinz Sachsen einen guten Ruf. Hier hat es bisher keinerlei Beschwerden über seine Arbeit gegeben. Wir sind mit ihm darüber im Gespräch, wie sein künftiges Tätigkeitsfeld aussehen kann.“

Mitte Juni dieses Jahres hatten die Behörden Ermittlungen gegen den Naumburger Domkantor wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie eingeleitet. Dabei wurden auf dem Computer des Kirchenmusikers Dateien mit kinderpornografischem Material gefunden.

Als Domkantor war Detlef S. in der Saalestadt insgesamt für neun Gruppen verantwortlich, darunter sechs Chöre mit Kindern. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe am 19. Juni hat der Domkantor diese Arbeit in gegenseitigem Einvernehmen mit dem zuständigen Superintendenten ruhen lassen. Soweit möglich, wurden die Dienste vertretungsweise von anderen Kirchenmusikern übernommen.
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