Die Gründe für die kurzfristige Erhöhung sind schnell erklärt: Es sind Bundesmittel für Solaranlagen und Biomasseheizungen (dazu gehören beispielsweise Holzpelletskessel) zur Verfügung gestellt, aber immer weniger Hausbesitzer beantragen sie. Die Zuschüsse zu den Programmen sind zwar ab Januar wieder ausbezahlt worden, allerdings deutlich gekürzt. Da außerdem auch das Auftragsvolumen in diesen Bereichen seit Jahresbeginn stark zurückgegangen ist, wurden vom Bundesumweltministerium jetzt kurzfristig die Fördersätze erhöht. Ab sofort beträgt die Förderung von Solaranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 105 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche (vorher 70 Euro), für Holzpelletsheizungen gibt es 36 Euro je KW, mindestens jedoch 1500 Euro (vorher 24 Euro je KW, mindestens 1000 Euro).
„Natürlich begrüßen wir eine Erhöhung der Förderung für erneuerbare Energien“, erklärt Martin Sambale, Geschäftsführer Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!),
„aber gleichzeitig hoffen wir, dass die Berg- und Talfahrt der Zuschussprogramme jetzt aufhört.“ Denn ein stetiger Wechsel der Förderprogramme verunsichere die Hausbesitzer nur und lasse sie im Bereich erneuerbarer Energien sehr zögerlich handeln, so Sambale weiter.
Eine Rücknahme oder Stornierung von bereits vor Inkrafttreten dieser Änderung gestellten Anträgen, um durch erneute Antragstellung für dieselbe Maßnahme die erhöhte Förderung nutzen zu können, ist nicht möglich.
Informationen zu erneuerbaren Energien und Förderprogrammen gibt es bei den Energieberatern von eza! unter 0180 5333522 (14 Cent/Min.) oder im Internet unter www.eza-foerderung.de